außerordentliche Hauptversammlung der Fresenius Medical Care AG sowie Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre am 30. August 2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Beschlussfassung über die Umwandlung von stimmrechtslosen Inhaber-Vorzugsaktien in Inhaber-Stammaktien
Zustimmung:
Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stämme ist zu begrüßen, da der Freefloat und damit die Index-Gewichtung zunehmen wird. Allerdings sind die Stammaktien in Zukunft wegen ihrer Kommanditstellung (s. TOP 4) mit geringeren Rechten versehen.
TOP 2: Beschlussfassung über die Anpassung der bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Zustimmung: Der auf Grund der neuen Kapitalstruktur vorgesehenen Anpassung von verschiedenen bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann zugestimmt werden.
TOP 3: Beschlussfassung über die Neuschaffung von Genehmigtem Kapital
Enthaltung: Bei der Anpassung bzw. Neuschaffung von genehmigtem Kapital I und II werden wir uns der Stimme enthalten, da wir mit der Umwandlung der Rechtsform (s. TOP 4) nicht einverstanden sind.
TOP 4: Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Fresenius Medical Care Management AG
Ablehnung:
Die Umwandlung der bisherigen AG in eine KG a.A. ist entschieden abzulehnen. Durch die Rechtsform der KG a. A. verlieren die Stammaktionäre einen Teil ihrer bisherigen Rechte. Sie wählen zwar weiterhin den Aufsichtsrat, dieser aber hat keine Personalkompetenz, da die Geschäftsführung von der Komplementärin (der neu geschaffenen Fresenius Medical Management AG) bestimmt wird. Es ist zudem nicht zu akzeptieren, dass die von der Muttergesellschaft der FMC, der Fresenius AG, geübte faktische Beherrschung (auf Grund ihrer 50,1%-Mehrheit am bisherigen Stammkapital) angesichts der nun eintretenden Verwässerung ihres Kapitalanteils in eine rechtlich durch die KG-Form zementierte Beherrschung umgewandelt werden kann - bei einem Anteil von dann nur noch rund 37%.
Beschlussfassung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
Ablehnung:
Dem Beschluss über die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien unter Zuzahlung einer Prämie von (ursprünglich 12,25 Euro, neuerdings) 9,75 Euro kann nicht zugestimmt werden. Es besteht kein Grund, für eine Umwandlung eine Prämie zu bezahlen, wenn einerseits der Dividendenvorzug entfällt und die mit der Umwandlung erlangten Stammaktien keine vollwertigen, sondern amputierte Stammaktien von Kommanditaktionären sein werden (s. o. unter TOP 4).
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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