HV der Rhön-Klinikum AG am 20.07.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses Kein Beschluss erforderlich.
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung zur Ausschüttung von lediglich ca. 27 % des Konzerngewinns – dies ist auch im Zusammenhang mit der Ausgabe der Berichtigungsaktien unter TOP 9) zu sehen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Zustimmung zur Entlastung des Vorstands, da er die Gesellschaft 2004 wiederum erfolgreich geführt hat.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Zustimmung zur Entlastung des Aufsichtsrats s.o.
TOP 5: Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Zustimmung zur Ermächtigung zum Aktienrückkauf, wobei allerdings die Preisspanne mit +/- 15 % recht hoch erscheint.
TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005 Der Wahl von PwC als Abschlussprüfer kann zugestimmt werden.
TOP 7: Wahlen zum Aufsichtsrat Da die künftig höhere Mitarbeiterzahl einen 20er Aufsichtsrat erfordert, werden die Anteilseignervertreter bereits im Vorgriff neu gewählt, darunter der mit Ablauf der HV ausscheidende bisherige Gründer und Vorstandsvorsitzende Eugen Münch – auch den Wahlvorschlägen kann zugestimmt werden.
TOP 8: Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Ziffer 1 und 2 der Satzung Die Satzungsänderung unter 8a) betrifft die Anzahl der AR-Mitglieder. Sie bestimmt, dass es auf Dauer einen 20er AR geben soll, auch im Falle, dass die Mitarbeiterzahl unter die 20 000-Grenze sinkt. Dem ist aus praktischen Erwägungen zuzustimmen. Zugestimmt werden kann auch der Änderung des Beginns der Amtszeit der AR-Mitglieder unter 8b).
TOP 9: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln Die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien im Verhältnis 1 : 1 ist zu begrüßen.
TOP 10: Beschlussfassung über die sich aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ergebenden Satzungsänderungen Diese Satzungsänderungen betreffen die aus TOP 9) resultierenden Folgen, daher Zustimmung.
TOP 11: Beschlussfassung über die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien unter Aufhebung der Vorzugs- und Mehrdividende bei gleichzeitiger Anpassung der bisherigen Satzungsbestimmungen, insbesondere der für satzungsändernde Beschlüsse erforderlichen Mehrheit Mit diesem Beschluss sollen die Vorzugsaktien in Stämme umgewandelt werden, mit entsprechenden Satzungsänderungen – dies ist ohne Vorbehalte zu begrüßen. Zugleich aber soll ein satzungsänderndes Mehrheitsquorum von 90 % anstelle der bisherigen 76%-Schwelle eingeführt werden. Damit will sich der Hauptaktionär, Familie Münch (24 % der Stammaktien), seinen bisherigen stimmenmäßigen Einfluss, der durch die Umwandlung verwässert würde, weiter erhalten. Da dieser Beschluss als einheitlicher Beschluss deklariert ist (man also das eine ohne das andere nicht haben kann), ist dem zuzustimmen, zumal sich relativ an der bisherigen Situation nichts ändert.
TOP 12: Gesonderte Abstimmung der Inhaber der Stammaktien über die Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung zu Punkt 11 neu der Tagesordnung neu Sieht eine gesonderte Zustimmung der Stammaktionäre zu TOP 11) vor: Zustimmung wie oben.
Die anschließende gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre beinhaltet den notwendigen Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre zu TOP 11 - auch hier ist zuzustimmen.
Das endgültige Abstimmungsverhältnis wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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