HV der Herlitz AG am 18.06.2003
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
Zustimmung zu allen Tagesordnungspunkten.
Dem Vorstand und dem Insolvenzverwalter ist zu danken, dass sie durch verantwortliches Handeln das Unternehmen in einem Insolvenzplanverfahren vor der Zerschlagung gerettet haben. Herlitz kann dadurch als Börsenunternehmen im Ganzen fortgeführt werden. Die Aktionäre werden dadurch vor dem drohenden Totalverlust bewahrt. Die alten Vorstände, die das Desaster mit verursacht haben, sind nicht mehr im Amt. Deswegen spricht das Insolvenzverfahren aus dem letzten Jahr nicht gegen die Entlastung. Allerdings sind die Zahlen durch die Rumpfgeschäftsjahre nicht zum Vergleich geeignet.
|