HV der EM.TV AG am 05.07.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2004, des Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2004 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005 Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
TOP 5: Nachwahlen zum Aufsichtsrat Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
TOP 6: Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I sowie des bestehenden Genehmigten Kapitals II, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I sowie über die entsprechende Satzungsänderung Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
TOP 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie über die entsprechende Satzungsänderung. Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu.
Begründung: Das Aktienrecht sieht in § 186 Abs. 3 S. 4 AktG die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor, weil der Aktionär sich über Nachkäufe an der Börse gegen eine etwaige Verwässerung schützen kann. Diese Möglichkeit hat er bei Wandelschuldverschreibungen aber gerade nicht, denn er müsste zur Verhinderung der Verwässerung bereits bei Begebung die Aktien nachkaufen, ohne dass er jedoch den Aktienkurs zum Wandlungszeitpunkt kennt.
Darüber hinaus birgt das hohe Volumen der möglichen Wandelschuldverschreibungen Risiken, die die Aktionäre der „alten“ EM.TV nicht vergessen haben.
TOP 8: Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes ENTHALTUNG
TOP 9: Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung des Unternehmensgegenstandes
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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