Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.05.05



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HV der Hochtief AG am 18.05.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2004, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Kein Beschluss erforderlich.

Top 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Die Dividende von 0,75 Euro ist zu begrüßen, da sie über dem Konzern-Ergebnis von 0,65 Euro liegt.

Top 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Der Vorstand kann entlastet werden, da er durch zahlreiche Kooperationen entscheidend den Umsatz und das Geschäftsergebnis positiv beeinflusst und damit das Unternehmen, vor allem im Bereich PPP und Airport, vorangebracht hat.

Top 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu (siehe TOP 3 /gilt auch für AR.)

Top 5: Wahl des Abschlussprüfers
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.

Top 6: Wahl des Abschlussprüfers
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Es spricht nichts gegen die Wahl der Kandidaten Herrn Dr. Cromme und Herrn Prof. Henzler in den AR.

Top 7: Aufhebung des bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.

Top 8: Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.

Top 9: Ermächtigung der Gesellschaft zur Verwendung eigener Aktien unter teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu.

Anmerkung zu TOP 7, TOP 8 und TOP 9: Die gesetzlichen Vorschriften werden in allen Punkten eingehalten.

Top 10: Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt nicht zu. Die Ermächtigung ist abzulehnen, da nach § 221 des Aktiengesetzes jedem Anteilseigner ein Bezugsrecht einzuräumen ist. Ein hypothetischer Marktwert ist zudem bei Anleihen nicht festzustellen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.