HV der Heinrich Industrie AG am 12.05.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004. Abstimmung entfällt
Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. JA
Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004. JA
Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004. JA
Top 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005. JA
Top 6: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf. NEIN. Der Beherrschungsvertrag soll abgeschlossen werden, da eine stärkere Integration von Heinrich Industrie in den Littelfuse-Konzern beabsichtigt ist. Die Integration soll im Zusammenhang mit dem geplanten Squeeze-out (siehe TOP 7) erfolgen. Es besteht deshalb kein Bedarf, dass die freien Aktionäre, dem Beherrschungsvertrag zustimmen.
Top 7: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Littelfuse Holding GmbH gegen Barabfindung gem. §§ 327 a ff. AktG. NEIN. Aus grundsätzlichen Überlegungen wird der Ausschluss der Minderheitsaktionäre abgelehnt; auch wenn er gem. § 327 c AktG. zulässig ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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