Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.04.05



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HV der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA am 28.04.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2004, Vorlage der Lageberichte für die Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA und den Konzern sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Abstimmung entfällt

Top 2: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2004
JA

Top 3: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
JA , mit folgender Einschränkung: Trotz deutlicher Erhöhung ist die hier vorgeschlagene Dividende in Anbetracht des hervorragenden Konzernüberschusses nicht angemessen.

Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für den Zeitraum vom 01. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004
JA

Top 5: . Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004
JA

Top 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
JA. Die Firma Mühlbauer ist finanziell bestens aufgestellt, so dass es hierdurch zu keinen Liquiditätseinbußen kommt.

Top 7: Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an erwartete Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), insbesondere hinsichtlich der Regelungen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts sowie die Möglichkeiten zur angemessenen Einschränkung des Rede- und Fragerechts durch den Versammlungsleiter, sowie die entsprechende Anpassung/Änderung von § 17 Abs. (3) und § 18 Abs. (1) der Satzung. Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) verabschiedet. Zur Anpassung der Satzung an die zu erwarteten Änderungen des Aktiengesetzes durch das UMAG schlagen persönlich haftender Gesellschafter und Aufsichtsrat vor, folgendes zu beschließen: a) Zur Anpassung der Satzung an eine erwartete Änderung des Aktiengesetzes in Bezug auf die Möglichkeit, die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig zu machen, dass die Aktien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Versammlung hinterlegt werden, sollen zu der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt sein, die sich bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden.
NEIN: Ein im Moment ausgesprochen überflüssiger Vorratsbeschluss im Vorgriff auf einen vorliegenden Gesetzesentwurf, zumal auch alle bisher durchgeführten Hauptversammlungen sachlich, fair und in gegenseitiger Achtung und Respekt abgelaufen sind.

Top 8: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
JA

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.