Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.04.05



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HV der Hirsch AG am 15.04.2005

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 / 2004

Top 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003/2004
JA

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003/2004
JA

Top 4: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts UMAG
NEIN

Die Bundesregierung hat im November 2004 den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zur vermeintlichen Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass der Versammlungsleiter durch eine von der Hauptversammlung beschlossene Satzung ermächtigt werden kann, angemessene Rede- und Fragezeitbegrenzungen festzusetzen.

Obwohl sich das Gesetz noch im Entwurfsstadium befindet und es insbesondere seitens der Aktionäre erhebliche Vorbehalte gegen das Gesetz gibt, die hoffentlich noch beachtet werden, wollen sich die Organe nun auch für diesen Punkt einen Vorratsbeschluss für eine entsprechende Satzungsänderung geben lassen.

Dieser Satzungsänderung werden wir nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten, mehr als ausreichend. Einer solchen Regelung bedarf es daher selbst dann nicht, wenn das UMAG verabschiedet werden sollte, aber keinesfalls schon dann, wenn das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.