HV der P-D INTERGLAS Technologies AG am 28.10.2004
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-
Top 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
NEIN. Antrag auf Einzelentlastung – keine Entlastung dem bis 30.10.2003 verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden, Dr. Meffert, der das Unternehmen an den Rand der Insolvenz „geführt“ hat.
Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates NEIN. Antrag auf gesonderte Abstimmung zur Entlastung für AR – alt und AR – neu; keine Entlastung dem bis 30.10.2003 verantwortlichen Aufsichtsrat, der zugelassen hat, dass das Unternehmen fast an die Wand gefahren wurde, der – wissend (oder etwa nicht?) – dass ein Überleben kaum denkbar, dem VV in 2003 noch einen 5-Jahresvertrag, unangemessen hoch dotiert – eingeräumt hat, dessen Auflösung hohe Kosten verursachte.
Top 4: Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und der Satzung
JA
Top 5: Wahl des Abschlussprüfers JA; sofern die Unbedenklichkeitserklärung gem. DGK 7.2.1 vorliegt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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