Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.07.13



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Hauptversammlung der Hauptversammlung der Schweizer Electronic AG am 5.7.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts des Vorstands und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 des Handelsgesetz- buchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung der Schweizer Electronic AG schlägt eine Dividende von 0,55€ je Aktie vor. Dies entspricht, bei einem Ergebnis je Aktie von 0,18€, einer Ausschüttungsquote von ca. 306%. Diese sehr hohe Ausschüttung aus der Substanz ist dennoch zu rechtfertigen. Das Unternehmen ist finanziell sehr stabil aufgestellt, was sich u.a. an der Eigenkapitalquote von 57% zeigt. Zusätzlich wurde das Geschäftsjahr 2012 durch einmalige, nicht liquiditätswirksame, Sonderfaktoren belastet, welche das Ergebnis künstlich verringern. Operativ ist das Unternehmen gut aufgestellt. Trotz des schlechteren Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr wurde die Dividende um 17% erhöht. Dies zeigt, dass für die Zukunft wieder bessere Ergebnisse erwartet werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Das Geschäftsjahr 2012 stand weiterhin im Zeichen des Umbruchs und der Restrukturierung. Zusätzlich war mit konjunkturellen Schwächen, vor allem in der Solarbranche und damit einer verringerten Nachfrage nach Leiterplatten zu kämpfen. Trotz allem ist es dem Management gelungen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Dies zeigen auch die abgegebenen Prognosen, welche für 2013 zwar noch verhalten sind, aber bereits ab 2014 eine deutliche Verbesserung versprechen. Auch der Umsatzrückgang und damit das schlechtere Ergebnis in 2012 ist nicht auf Managementfehler zurückzuführen, sondern auf konjunkturelle Schwächen, sowie die Sonderabschreibung von 2,8 mio.€ auf die Partnerfirma MEIKO.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Nach unserer Kenntnis ist insgesamt der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Ebenso wurde der Vorstand durch den Aufsichtsrat hinreichend beraten und der AR wurde in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden und regelmäßig ausführlich vom Vorstand informiert.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft bereits seit über 10 Jahren für die Schweizer Electronic AG. Zwar haben in dieser Zeit die Prüfungsteams gewechselt, was grundsätzlich zu begrüßen ist, dennoch besteht durch das gegenseitige „gewöhnen“ die Gefahr von mangelnder Unabhängigkeit und fehlender Distanz.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.