Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.06.13



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Hauptversammlung der COR&FJA AG am 25.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung
¬Der Vorstand hat die von diesem kommunizierten Ziele nicht nur nicht erreicht, sondern grandios verfehlt. Dabei scheint sich nunmehr herauszustellen, dass die Akquisitionen von COR & FJA Metris sowie von Wagner & Kunz und plenum unternehmerische Fehlleistungen waren, bei denen sich die Gesellschaft zudem noch verhoben zu haben scheint. Darüber hinaus scheint der bisherige Vorstand auch sehr sportlich bilanziert zu haben.

Vollkommen unklar bleibt, warum bei einer außerplanmäßigen Beendigung eines Großprojektes mit einer Versicherung unsere Gesellschaft auch noch irrsinnige Honorarverluste zu gegenwärigen hat. Die Belastungen aus diesem Geschäft belaufen sich € 6,00 Mio. Ein ordnungsgemäßes Auftrags- und Forderungsmanagement sieht anders aus. Nachdem die Geschäfts- und Firmenwerte immerhin ca. 53% des Eigenkapitals und ca. 25% der Bilanzsumme ausmachen, stellt sich die Frage, welche Firmenwerte noch sportlich bewertet worden sind.

Summa sumarum bleibt festzuhalten, dass der Vorstand viel zu spät die notwendigen Restrukturierungen eingeleitet hat. Allein die Informationen im Brief des Vorstandes legen eine Sonderprüfung nahe, verbieten aber zumindest eine Entlastung

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung/Zustimmung

Begründung:

• Es wird Einzelentlastung beantragt.

• Ablehnung:

Den Kandidaten Prof. Dr. Helten, Prof. Dr. Hipp und Dr. Weschenfelder kann keine Entlastung erteilt werden. In Anbetracht der wesentlichen Fehlentwicklung der Gesellschaft (vgl. Ausführungen zur TOP 2) stellt sich die Frage, wie der Aufsichtsrat den Vorstand bei seiner offensichtlich fehlerhaften Strategie präventiv und repressiv überwacht haben soll. Es ist zwar ausweislich des AR-Berichtes viel diskutiert worden, aber der Aufsichtsrat ist kein Debattierclub, sondern ein Kontrollorgan. In Anbetracht zur Vorstandstätigkeit (TOP 2) getroffenen Feststellungen, haben diese Personen diese Aufgabe nicht erfüllt. Wie beim Vorstand liegt auch hier eine Sonderprüfung nahe.

• Zustimmung:

Herrn Dr. Hofer und Herrn Zehetmaier wird die Entlastung erteilt, da diese erst nach den fehlerhaften Entscheidungen in das Amt gewählt worden sind, und bereits zusammen mit dem Vorsitzenden Prof. Helten notwendige Korrekturen vorgenommen haben.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Die plötzlichen Firmenwertabschreibungen aufgrund einer konservativeren Einschätzung des „neuen“ Vorstandes geben zu Zweifeln Anlass.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Ablehnung Begründung: Auch wenn die mit einer Reduzierung der Mitglieder hoffentlich einhergehende Kostenreduktion zu begrüßen ist, gilt es doch zu beachten, dass mit der msg systems AG ein Großaktionär vorhanden ist, der über seine Gesellschafterstellung hinaus Geschäfte mit der Gesellschaft tätigt, und es deswegen zur zumindest teilweisen Neutralisation des Interessenwiderspannes bei Herrn Zehetmaier notwendig ist, mehr unabhängige AR-Mitglieder zu haben. Eine andere Beurteilung könnte nur dann Platz greifen, wenn künftig kein Vertreter des Großaktionärs mehr dem AR angehört. Darüber hinaus besteht die Gefahr einer permanenten Beschlussunfähigkeit, wenn es um Verträge mit AR-Mitgliedern geht..

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung

Begründung:

• Die Kandidaten Prof. Helten und Herr Kuhnle haben in der jüngsten Vergangenheit dargelegt (vgl.TOP 3), daß diese mit der Kontrollfunktion der Gesellschaft wohl überfordert waren. Anders ist der strategische Rückstand der Gesellschaft nicht zu erklären.

• Herr Zehetmaier hat als aktiver Vorstand bereits ohne das Mandat bei unserer Gesellschaft schon mehr Mandate als die SdK für erfüllbar hält, Die SdK hält bei operativ tätigen Kandidaten wie Herrn Zehetmaier maximal drei Mandate für vereinbar. Im übrigen hat die Gesellschaft bislang kein Konzept vorgestellt, wie auftretende Interessenkollisionen – und diese werden aufgrund der Zu-gehörigkeit von Herrn Zehetmaier zum Großaktionär auftreten – verhindert werden sollen.

Die SdK wäre allerdings bereit, den Herren Prof. Helten und Kuhnle eine weitere Chance einzuräumen, allerdings nur dann, wenn diese Personen nur für eine Amtszeit, die mit Ablauf der HV im Jahre 2015 endet, bestellt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.