Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.13



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Hauptversammlung der OVB Holding AG am 21.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wurde verdient. Der Cashbestand und das Fehlen von Zinsen kostenden Bankschulden lässt eine Vollausschüttung des Jahresergebnisses zu.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Jahresziel wurde im Ergebnis übertroffen, erste Turnaround-Erfolge sind in Südeuropa sichtbar, insbesondere Schweiz und Frankreich.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat inzwischen in seinen Beschlüssen zur Vorstandsneubesetzung wichtige Weichenstellungen für die Zukunft der Gesellschaft getroffen. Die Risiken sind jetzt transparent und werden vom Management mit Energie angegangen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die Abschlussprüferkosten enthalten keinerlei Beratungsaufwand, die Nichtabschlusskosten betreffen die prüferische Durchsicht der Quartale. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers kann aus formalen Gründen nicht bestritten werden.

TOP 6
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Zur Wahl steht kein einziger unabhängiger Vertreter, der die Minderheitsaktionäre im Aufsichtsrat repräsentieren könnte. Herr Kempchen ist zwar formal unabhängig, als ehem. VV wird er die Mehrheitsaktionäre repräsentieren, wurde letztes Jahr auch ohne Cooling-off von den Mehrheitsaktionären vorgeschlagen.

Außerdem ist dieses Mal keine Frau vorgeschlagen worden.

Die Mehrheit der zur Wahl vorgeschlagenen Vertreter der Mehrheitsaktionäre bekleiden zudem mehr als 3 zusätzliche Aufsichtsratsämter oder vergleichbare Aufgaben, alle außer Herrn Kempchen sind als Vorstände operativ tätig.

Es ist nicht anzunehmen, dass sich der Aufsichtsrat genügend Zeit zur Kontrolle und Beratung des Vorstands nimmt. Theoretisch ist eine Verselbstständigung wie in der Vergangenheit nicht auszuschließen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.