Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.13



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Hauptversammlung der Deutsche EuroShop AG am 20.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung:
Begründung: Die Dividende soll von € 1,15 auf 1,20 erhöht und damit gut 80% des Bilanzgewinns der AG ausgeschüttet werden.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung:
Begründung: Nach dem sehr guten Vorjahr konnte wieder der Umsatz um 11%, das EBIT um 9% und das Konzernergebnis um beachtliche 24% erhöhen werden. Beim Konzernergebnis spielte ein Sonderfaktor eine Rolle, da eine in den Vorjahren gebildete Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von 49,3 Mio. aufgelöst werden konnte.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von BDO Deutsche Warentreuhand AG bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung/Ablehnung
Begründung: Der bestehende Aufsichtsrat ist bereits zahlenmäßig sehr stark besetzt, da er im Vorjahr von 6 auf 9 Mitglieder erhöht wurde. Da die Gesellschaft nur 2 Vorstands-mitglieder und 4 Angestellte hat, war die Erhöhung im vorigen Jahr unsinnig. Jetzt besteht durch die Nichtwiederwahl von Herrn Manfred Zaß die Möglichkeit, den Aufsichtsrat wieder zu verkleinern. Herr Alexander Otto als Großaktionär sollte dem Aufsichtsrat angehören wie auch Herr Dr. Henning Kreke als Vorsitzender des Vorstandes der Douglas Holding und damit als Vertreter eines wichtigen Mieters in den Shopping-Centern der Gesellschaft.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2010 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2013 und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Es ist zwar ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen, der Ausgabepreis bei einer Barkapitalerhöhung darf aber im Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten und insgesamt nicht 10% des Grundkapitals überschreiten. Außerdem kann ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen werden, wenn für die Inhaber von Wandelsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf Aktien als Verwässerungsschutz gewährt werden soll. Es ist auch ein Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen vorgesehen, es ist aber eine 20%ige Grenze für alle Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss vorgesehen. Diese Grenze ist zwar bedenklich hoch, aber bei der Höhe der aufzubringenden Mittel bei dem Kauf eines gesamten Shopping-Centers angemessen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.