Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.13



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Hauptversammlung der KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Der Bilanzgewinn von 4m EUR soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die SdK fordert eine Ausschüttung zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses, der hier fast 1m EUR beträgt. Die Gesellschaft ist schuldenfrei und verfügt über fast 7m EUR liquide Mittel bei einer Bilanzsumme von 9m EUR, so dass nichts gegen eine Ausschüttung spricht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Es wird ordentlich gewirtschaftet, der Gewinn hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6% erhöht. Die Gesellschaft ist (zu) solide aufgestellt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Der Bericht des Aufsichtsrats ist angesichts der Größe der Gesellschaft angemessen ausführlich. Wünschenswert wäre eine Auflistung der zustimmungspflichtigen Angelegenheiten sowie Ausführungen über den Umgang mit Interessenskonflikten bei der Vergabe von Aufträgen innerhalb der KHD-Gruppe.

TOP 5
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Zustimmung
Es sollen gewählt werden:

Jouni Salo (CEO der KHD-Muttergesellschaft, Neuwahl als Ersatz für Herrn Berner) Yizhen Zhu (COO der KHD-Muttergesellschaft, Wiederwahl) George Harrison (Vice President KHD, Wiederwahl).

Da die Gesellschaft zu 89.57% durch die KHD-Muttergesellschaft kontrolliert wird, ist die Wahl vertretbar.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen eine Wahl des Abschlussprüfers Warth & Klein Grant Thornton. Allerdings wird hinterfragt werden, warum nicht derselbe Prüfer wie für die Muttergesellschaft (D&T) genutzt wird.

TOP 7
Beschlussfassung über die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht des Aktionärsschutz spricht nichts gegen die Umstellung auf Namensaktien. Dies vereinfacht die Kommunikation mit den Aktionären.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.