Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.06.13



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Hauptversammlung der 19.06.2013 Süss MicroTec AG am 19.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SÜSS MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS MicroTec AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Bei einem Bilanzgewinn von rund 5,5 Millionen Euro und einer ausreichenden Eigenkapitaldecke im dreistelligen Millionenbereich haben die Aktionäre einen Anspruch auf eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens. Die SdK schlägt daher eine Ausschüttung von 10 Cent pro Aktie mit einem Ausschüttungsvolumen von rund 2 Millionen Euro vor, was aus ihrer Sicht die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nicht einschränken würde.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Entlastung der Mitglieder des Vorstands zustimmen, da durch die ständige Weiterentwicklung der Konzernstruktur – beispielsweise mit der Expansion und den Akquisitionen in Übersee – und die Anpassung der Unternehmensausrichtung an ein wechselhaftes und schwieriges Marktumfeld eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet scheint.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat wurde in regelmäßigen Sitzungen in die Konzernentwicklung miteingebunden und konnte somit die Vorgänge im Unternehmen sowie die Pläne des Vorstands überwachen. Dadurch trug er zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei und scheint seine Aufsichtspflichten erfüllt zu haben.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist aus Sicht der SdK nichts einzuwenden, da diese Gesellschaft erst 2012 das erste Mal beauftragt wurde und keine sonstigen Beratungsleistungen von SÜSS MicroTec in Anspruch genommen werden. Somit scheint die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleistet.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013 gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die SdK wird gegen die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals stimmen, da nach Beschluss der Hauptversammlung von 2011 bereits ein Genehmigtes Kapital von 6,5 Millionen Euro besteht, was einem Anteil am Grundkapital von rund 34 Prozent entspricht. Mit der weiteren Erhöhung von 2,5 Millionen Euro mit Bezugsrechtsausschluss läge der Anteil bei rund 47 Prozent, was der Richtlinie der SdK Genehmigtes Kapital von maximal 25 Prozent des Grundkapitals zu gewähren deutlich widerspricht. Des Weiteren werden von Seiten des Vorstands keine konkreten Pläne, wie z.B. anstehende Akquisitionen, für die Verwendung der Mittel angegeben.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Ablehnung
Begründung: Hier hat aus Sicht der SdK die Ausschüttung einer Dividende Vorrang vor dem Erwerb eigener Aktien. Die Ausschüttungsfähigkeit scheint vorhanden zu sein, wenn Aktienrückkäufe möglich wären. Solange SÜSS MicroTec keine Dividende ausschüttet, wird die SdK deshalb gegen eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien stimmen.

TOP 8
Aufhebung von § 4 Abs. 5 und 6 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich um eine reine Formalie, nämlich die Streichung des Paragraphen über die Aktienoptionsprogramme von 2005 und 2008, der funktionslos geworden ist, da keine Optionsrechte mehr ausstehen.

TOP 9
Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung:

Zustimmung
Begründung: Auch hier geht es um Formelles, so wird der Begriff „elektronischer Bundesanzeiger“ durch den neuen Namen nach Aktiengesetz „Bundesanzeiger“ ersetzt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.