Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.13



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Hauptversammlung der BayWa AG am 4.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012

Zustimmung.
Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 65 Cent entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von ca. 23% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Dividende um ca. 8,3% gesteigert. Insgesamt ist die Dividendenhöhe aus Sicht der SdK im Gesamtzusammenhang noch angemessen. Die hohen Investitionen vor allem in die Erweiterung des Agrargeschäfts haben für hohe Mittelabflüssen gesorgt, die über dem operativen Cashflow gelegen sind. Somit ist es aus Sicht der SdK nachvollziehbar, die liquiden Mittel zu schonen und weniger als die von der SdK postulierten mindestens 40% des Konzernjahresüberschusses auszuschütten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Die BayWa hat sich im zurückliegenden Geschäftsjahr enorm im Agrarsektor verstärkt und damit auch abseits des genossenschaftlichen Verbundes erweitert. Die Strategie erscheint aufgrund der wichtigen Größenvorteile nachvollziehbar. Insgesamt laufen die einzelnen Geschäftsbereiche der Gesellschaft zufriedenstellend bis sehr gut. Durch die Internationalisierung des Agrarbereichs und der Trennung vom Bau-&Gartenmarktbereich scheint die Gesellschaft gut für die Zukunft gerüstet zu sein.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen stand der Aufsichtsrat dem Vorstand stets beratend zur Seite und hat dessen Geschäftsführung überwacht. Ferner wurden im Vorfeld der Übernahmen die Sinnhaftigkeit dieser überprüft.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über eine Vielzahl von verschiedentlichen Qualifikationen und erscheinen somit alle Fachbereiche abzudecken, die ein gut ausgerichteter Aufsichtsrat einer Gesellschaft wie der BayWa AG benötigt. Nur bezüglich des Kandidaten Joachim Rukwied gilt noch zu klären, in wie weit die Vielzahl vergleichbarer Mandate es ermöglichen, auch für die BayWa AG die nötige Zeit investieren zu können.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals

Ablehnung.
Begründung: Die Baywa AG verfügt bis einschließlich 2016 bereits über ein genehmigtes Kapital. Würde man nun ein weiteres genehmigtes Kapital gegen Sacheinlage genehmigen, so könnte der Vorstand eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchführen, die mehr als 25% des existierenden Grundkapitals betrifft. Die SdK fordert bei solchen einschneidenden Verwässerungsmaßnahmen stets zunächst die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen, bevor Transaktionen in dieser Größenordnung getätigt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zustimmung.
Begründung: Die Änderungen an den bereits existierenden Unternehmensverträgen ist erforderlich, um ihre steuerliche Anerkennung und damit den Erhalt der körperschaftsteuerlichen Organschaften auch künftig gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK ist dies sinnvoll.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung.
Begründung: Deloitte&Touche zählt zu den größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, um der mittlerweile weltweit aufgestellten BayWa AG als Abschlussprüfer zur Verfügung stehen zu können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.