Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.05.13



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Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum AG am 28.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Berichts des Vorstands über die Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende steigt im Gleichschritt mit dem höheren Gewinn pro Aktie um 30 Cent pro Aktie. Die Ausschüttungsquote liegt bei 75 %.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es war ein schwieriges Jahr für die Branche. Die Umsätze sind um 11,2 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch konnte ein Nettogewinn in Rekordhöhe erwirtschaften werden. Ein toller Erfolg der Geschäftsführung. Mit einer Eigenkapitalquote von 65,8 % ist Pfeiffer Vacuum trotz der letztjährigen Übernahmen quasi wieder schuldenfrei, denn die liquiden Mittel übersteigen die Bankverbindlichkeiten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Während des Geschäftsjahrs 2012 hat sich der Aufsichtsrat in fünf Sitzungen über die aktuelle Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert und diese mit dem Vorstand eingehend erörtert. Neben den Informationen aus den Aufsichtsratssitzungen erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder detaillierte Monats- und Quartalsberichte zur Lage der Gesellschaft und der Vorsitzende des Aufsichtsrats zusätzlich die Protokolle aller Vorstandssitzungen. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen hat sich der Vorsitzende in Gesprächen mit dem Vorstand ständig über die wesentlichen Geschäftsvorgänge informiert. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2012 an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der Prüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.