Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.13



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Hauptversammlung der realTech AG am 16.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Auch wenn Investitionen in den nötigen Umbau der REALTECH erforderlich sind dürfen die Aktionäre in puncto Dividende nicht vergessen werden, zumal der Aktienkurs entgegen der allgemeinen Aufwärtsentwicklung im Berichtsjahr an nahezu allen Börsen auf niedrigem Niveau verharrt. Es sollte daran gedacht werden, für die Aktie mehr in Investorenkreisen zu werben, wofür im laufenden Geschäftsjahr der geeignete Zeitpunkt wäre, nachdem die Rückkehr zu einer Ausschüttungsquote von 50 % geplant ist.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der neue Vorstand treibt den Umbau voran. Kosten sollten im Auge behalten werden. Die Vergütungsstruktur sollte einen eigenen TOP auf der HV erhalten.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR-Teil des Geschäftsberichts gibt Aufschluss genug über die AR-Tätigkeit. Hervorzuheben ist die Abhaltung eines workshops (mit Geschäftsführern, Vorstand und Aufsichtsrat) um den AR konkret über die aktuelle Situation und strategische Ausrichtung zu informieren.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Nur 48 % der Abschlussprüferhonorars gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB entfallen auf die reine Prüfungsleistung. Wegen des relativ hohen Anteils der auf die (Steuer-) Beratung entfallenen Kosten bestehen grds. Bedenken an der Unabhängigkeit der Prüfung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.