Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.13



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Hauptversammlung der Drillisch Telecom AG am 16.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegenüber dem Vorjahr wird die Dividende abermals um 0,60 € auf 1,30 € erhöht. Dies entspricht der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und wird durch den ausgewiesenen Bilanzgewinn und den soliden Cash-flow abgesichert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat die Transformation vom klassischen Service-Provider zum Mobile Virtual Network Operator erfolgreich abgeschlossen und scheint strategisch gut positioniert zu sein.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Nach Auffassung der SdK hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs-und Beratungspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt.

TOP 5
Wahl des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Überwiegend werden die bisherigen Mitglieder zur Wiederwahl vorgeschlagen. Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten liegen keine Einwände vor.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 der Satzung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der unabhängigen Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats entspricht die Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf ein Fixum den Forderungen der SdK und ist darüber hinaus angesichts der Dividendenabhängigkeit der bisherigen AR-Vergütung zu unterstützen.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO AG liegen keine Einwände vor.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund der stetigen Dividendenausschüttung, deren Höhe deutlich über dem von der SdK geforderten Quorum von 40-60% des Konzernjahresüberschusses beträgt, kann dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt werden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten

Ablehnung
Begründung: Aufgrund der damit verbundenen Risiken und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich hierbei nicht um den originären Geschäftszweck des Unternehmens handelt, lehnt die SdK den Einsatz von Derivaten beim Rückkauf eigener Aktien aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Das vorgeschlagene Volumen von 40% des Grundkapitals geht weit über die Grenze von 20% hinaus, welche die SdK für einen Vorratsbeschluss als ausreichend betrachtet. Auch wenn der Bezugsrechtsausschluss bei Bareinlagen auf 10% des Grundkapitals begrenzt wird, spricht doch insbesondere die Möglichkeit, das genehmigte Kapital in vollem Umfang für Sacheinlagen zu verwenden, gegen eine Zustimmung.

TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013, die Entfernung des bisherigen bedingten Kapitals aus dem Satzungstext sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Prinzipiell kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten des Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken. Aufgrund der vorgesehenen Möglichkeit zur Ausgabe von Wandlungs- und Optionsschuldverschreibungen gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre kann diesem Tagesordnungspunkt jedoch keine Zustimmung erteilt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.