Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.13



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Hauptversammlung der Telefonica Deutschland Holding AG am 7.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht jeweils zum 31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 45 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 38% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. In Bezug auf den Konzernjahresüberschuss der fortzuführenden Geschäftsbereiche entspricht dies einer Ausschüttungsquote von >100%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft hat Ihre Marktposition in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld ausbauen können und die relevanten Ertragskennziffern steigern können. Für die Zukunft scheint die Gesellschaft gut aufgestellt zu sein, um weiterhin im harten Wettbewerb auskömmliche Margen erzielen zu können.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Aufgrund des IPOs in der zweiten Jahreshälfte des abgelaufenen Geschäftsjahres fanden in 2012 nur zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Es ist nicht ersichtlich, warum die Aufsichtsratsentlastung verweigert werden sollte.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung.
Begründung: Ernst&Young zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und erscheint geeignet, die Abschlussprüfung der Gesellschaft vorzunehmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.