Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.13



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Hauptversammlung der ElringKlinger AG am 16.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts für die ElringKlinger AG und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012.

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber an, dass sich die Ausschüttungsquote mit ca. 32 % unterhalb der von uns Aktionärsschützern geforderten Quote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses bewegt. Aus unserer Sicht würde eine Anpassung an allgemein übliche Ausschüttungsquoten auch ein weiteres Investment der Gesellschaft nicht gefährden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist zu entlasten, da er seinen Aufgaben der erfolgreichen Ausrichtung der Gesellschaft nachgekommen ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung des Vorstands, Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen und ist daher zu entlasten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen gegen die Bestellung des Abschlussprüfers keinerlei Bedenken. Allerdings sollte die Gesellschaft die Hauptgründe für den Wechsel von PricewaterhausCoopers AG zu Ernst & Young GmbH nennen und dies nicht nur einer Hinterfragung auf der Hauptversammlung überlassen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat.

Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht in der Person des vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat keine Bedenken. Die Gesellschaft ist aber gut beraten, wenn sie bei zukünftigen Besetzungen dieses Gremiums auch die Altersstruktur mitbedenkt, damit hier langfristig auch eine Kontinuität im Aufsichtsrat sichergestellt werden kann.

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsräte.

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen eine variable Vergütung des Aufsichtsrates und wird daher dieser Anpassung der variablen Vergütung nicht zustimmen. Der Aufsichtsrat hat im Wesentlichen eine Überwachungsfunktion und sollte daher unabhängiges Kontrollgremium sein. Daher ist eine Vergütung aus unserer Sicht auch nur fix zu gestalten. Daran ändert auch eine Empfehlung des Coporate Governance Kodex nichts.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.