Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.13



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Hauptversammlungen der Hugo Boss AG am 16.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichts der HUGO BOSS AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung der Hugo Boss AG schlägt vor, die Dividende von 2,88€ auf 3,12€ zu erhöhen. Die Ausschüttungsquote liegt somit stabil bei 70%, welche sogar über dem Zielkorridor der SdK von 40%- 60% liegt. Trotzdem gefährdet diese hohe Ausschüttungsquote nicht die Finanzierung des Unternehmens was unter anderem am hoch Cash generierenden Geschäftsmodell liegt. So konnte z.B. im vergangenen Jahr trotz einer hohen Ausschüttung die Verschuldung weiter von €149 Mio. auf €130 Mio. abgebaut werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war sehr erfolgreich für die Hugo Boss AG. Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte insbesondere der Umsatz, aber auch alle anderen wichtigen Finanzkennzahlen gesteigert werden und es wird weiterhin an den kommunizierten Unternehmenszielen festgehalten. Auch im Branchenvergleich entwickelt sich die Hugo Boss AG überdurchschnittlich gut.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Insgesamt ist der Aufsichtsrat, sofern uns bekannt, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Der Bericht des Aufsichtsrats ist umfassend und es geht daraus hervor, dass der Vorstand durch den AR hinreichend beraten wurde und der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens eingebunden wurde.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2013

Ablehnung
Begründung: 2012 fand ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der KPMG AG zur Ernst & Young GmbH statt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch lehnt die SdK die erneute Bestellung der Ernst & Young GmbH ab, da die sonstigen Beratungsleistungen 2012 bei 84% der Prüfungsleistungen lagen. Die SdK fordert im Interesse der Unabhängigkeit grundsätzlich maximal 25% sonstiger Beratungsleistungen im Vergleich zu den Prüfungsleistungen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmungen zum Abschluss von Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zustimmung
Begründung: Die Änderungen bei bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sind grundsätzlich auf eine Gesetzesänderung der Unternehmensbesteuerung zurückzuführen. Mit den zur Abstimmung gestellten Änderungen werden bereits bestehende Verträge an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.