Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.13



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Hauptversammlung der Hannover Rück SE am 7.5.2013

Voraussichtliche Abstimmungsvorschläge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 3,00 € (incl. eines Bonus von 0,40 €) entspricht 42% des Ergebnisses pro Aktie. Sie ist (u.a.) Ausdruck einer sehr guten Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, speziell im letzten Geschäftsjahr 2012. Die Finanzkraft ist deutlich gestiegen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2012 gemanagt, auch wenn der Erfolg auch durch eine geringe Belastung durch Großschäden möglich wurde. Das Unternehmen hat seine Position als einer der führenden Rückversicherer weltweit festigen und ausbauen können durch äußerst profitables Wachstum. Das Prämienvolumen ist um ca. 14% gestiegen, das Konzernergebnis um ca. 42%. Auch das Kapitalanlageergebnis hat mit knapp 20% stark zugelegt. Durch die – in 2013 abgeschlossene – Umwandlung in die Rechtsform der europäischen SE wird der zunehmenden Internationalität Rechnung getragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung< br> Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen, auch wenn seine Rolle durch die Einbindung der Gesellschaft in den Talanx-Konzern eher limitiert sein dürfte. Soweit erkennbar, hat er den Vorstand in diesem Rahmen überwacht und begleitet und wichtige Anliegen mit ihm beraten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Regelung in Absatz 5 von § 5 der Satzung betrifft die sogenannte Legitimationszession bei der Eintragung von fremden Aktien im eigenen Namen. Die Regelung hat sich in der Praxis als recht aufwendig und von geringem Nutzen herausgestellt. Es ist daher sachgerecht, sie zu streichen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Nach der Satzung der Gesellschaft (§ 14) ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht in der Satzung im Einzelnen geregelt, sondern wird von der Hauptversammlung festgelegt. Da die Satzung im Zuge der Umwandlung in eine SE neu gefasst wurde, muss jetzt ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung erfolgen. Die Höhe der Vergütung entspricht der vorherigen Regelung für die vorherige AG.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.