Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.04.13



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Hauptversammlung der Hymer AG am 25.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2012 sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. August 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2011/2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung.
Begründung: Vom Konzernergebnis werden (€ 17 Mio.) ca. 20 % ausgeschüttet. Insgesamt werden € 3,5 Mio. ausgeschüttet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat im schwierigen Umfeld gut gearbeitet. Die letzten Jahre gab es keine Dividendenausschüttung. Umsatz + 66 Mio. auf 860 Mio., Ergebnis vor Steuern + 4 Mio. auf 24 Mio.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Eine Dividende wird an die Aktionäre ausgeschüttet.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung.
Begründung: Die sonstigen Beratungsleistungen stehen im angemessenen Verhältnis zum Honorar für die Abschlussprüfung.

TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der HYMER Aktiengesellschaft auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Ablehnung.
Begründung: Die Aktionäre sollen durch die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Großaktionärin aus dem Unternehmen gedrängt werden.
Die Barabfindung soll € 56,82 betragen.
Dies ist für die auszuschließenden Aktionäre nicht akzeptabel.
Der Basiszinssatz, der Risikozins, der Betafaktor wurden nicht angemessen berücksichtigt. Kleine Veränderungen in diesem Bereich ergeben schon 20 % Zuschlag im Hinblick auf Abfindung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.