Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.13



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Hauptversammlung der Bayer AG am 26.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Zustimmung.
Begründung: Die Dividende wurde operativ verdient. Die Aktionäre werden überproportional am Geschäftsverlauf beteiligt. Die Quote bleibt mit 35,5 % vom bereinigten Ergebnis je Aktie am unteren Rand der SdK-Empfehlung von 40-60% des Ergebnisses.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Umsatz und Ergebnis je Aktie wurden gesteigert. Dies hat sich in einer fulminanten Entwicklung des Aktienkurses niedergeschlagen. Dieser stieg gegenüber dem Vorjahr um 50%!

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung:
a) Die Vorstandsvergütung betrug im Geschäftsjahr 2012 mit gut 20 Mio. € nach IFRS das Fünffache des Fixum. Dieses Multiple ist vor dem Hintergrund der aktuellen Vorstands-Vergütungssituation unangemessen. Wenngleich die Gesamtvergütung für fünf Vorstände im Durchschnitt der Vergütung für DAX-Vorstände bei einem überdurchschnittlichen Ergebnisses liegt, sollte das System insgesamt überarbeitet werden und auf das 2-3-fache des Fixums begrenzt werden.

b) Fast 1 Mrd. € wurden im vierten Quartal 2012 für Prozessrisiken Yasmin/Yaz u.a. überraschend zurückgestellt. Es ist aus dem Geschäftsbericht nicht erkennbar, wie sich der Aufsichtsrat mit diesem Mega-Risiko-Thema in 2012 befasst hat.

c) Die sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers erreichen mit 5 Mio. € ein ungesundes Niveau von mindestens 30% der Abschlusskosten. Die formale Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist damit von vornherein anzunehmen.

TOP 4
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH

Zustimmung.
Begründung: Der EAV-Vertrag dient der Ausnutzung von Steuervorteilen und ist deshalb im Sinne der Aktionäre.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung.
Begründung: Zwar weist der Geschäftsbericht mit 5 Mio. € ein überproportionales Volumen der sonstigen Leistungen zu den Abschlussprüferkosten (Inland) von 3 Mio. € aus. Vom Finanzvorstand wurde jedoch glaubhaft versichert, dass die gesamten Abschlusskosten über 15 Mio. € weltweit für den Bayerkonzern betragen würden. Vor diesem Hintergrund sind die 5 Mio. € gerade noch vertretbar.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.