Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.03.13



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Hauptversammlung der Sino AG am 20.3.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2012 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 u. 5 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft beabsichtigt bei einem erstmals negativen Jahresüberschuss keine Dividende auszuschütten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012

Ablehnung
Begründung: Das schwache Abschneiden ist durch teils strukturell bedingt, teils auf Sonderfaktoren zurückzuführen. Die aktuelle Schwäche der Gesellschaft ist auf ein schwieriges Börsenumfeld zurückzuführen. Allerdings sind künftige strukturelle Belastungen durch die Finanztransaktionssteuer absehbar. Hinzu kommt im abgelaufenen Geschäftsjahr der Sonderfaktoren der EDW-Sonderbeiträge.
Das Management hat bereits auf diese Entwicklung reagiert und Kostenreduzierungen umgesetzt. Gleichwohl wird sich der Vorstand daran messen lassen müssen, ob er im Stande ist, sein Geschäftsmodell auf die schwierigen Bedingungen einzustellen.
Ursächlich für die Ablehnung der Entlastung des Vorstands ist jedoch vor allem der eingeleitete Downgradingprozess. Mit diesem Segementwechsel in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf werden eben nicht nur Kosten gespart, sondern auch im erheblichen Umfang Aktionärsrechte eingeschränkt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012

Ablehnung
Begründung: Die wesentlichen an der AR-Bericht gerichteten Anforderungen werden erfüllt. Es fehlen indes Angaben zu Anwesenheitsquoten, die Aufstellung zu genehmigungspflichtigen, genehmigten und abgelehnten Geschäften. Der Effizienzprüfungsbericht sowie die Behandlung von Interessenkonflikten. Auch ist nicht erkennbar, wie der AR an einer strukturellen Neuausrichtung des Geschäftsmodells beteiligt ist.
Es fehlen Details zur Vorstandsvergütung, insbesondere eine Aufstellung der Einzelkomponenten sowie ein Worst/Real/Best-Case-Szenario
Ausschlaggebend für die Ablehnung der Entlastung auch des Aufsichtsrats ist jedoch wieder der eingeleitete Downgradingprozess. Mit diesem Segementwechsel in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf werden eben nicht nur Kosten gespart, sondern auch im erheblichen Umfang Aktionärsrechte eingeschränkt

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012/2013

Ablehnung
Begründung: .Es ist nicht erkennbar, seit wann der vorgeschlagene Abschlussprüfer hier tätig ist. Soweit diese Information während der HV nachgereicht wird und der Abschlussprüfer seit weniger als zehn Jahren hier tätig ist, bleibt eine Zustimmung vorbehalten.

TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Korrektur „elektronischer Bundesanzeiger“ auf „Bundesanzeiger“ ist nur formeller Natur und nachvollziehbar begründet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.