Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.07.12



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Hauptversammlung der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG am 19.7.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, der entsprechenden Lageberichte des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

Ablehnung
Begründung: die HV ist trotz der Zusage bei der letzten HV viel zu spät einberufen worden, die Gelegenheit auch gleich noch die Werte von 2011 vorzulegen, ist unterblieben.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

Ablehnung
Begründung: die HV ist trotz der Zusage bei der letzten HV viel zu spät einberufen worden, die Gelegenheit auch gleich noch die Werte von 2011 vorzulegen, ist unterblieben.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

Ablehnung
Begründung: bei den problematischen Vorgängen, auch bilanzieller Natur, wäre es dringend notwendig, einen anderen AP zu bestellen, um hier \"frischen Wind\" in die Prüfung zu bringen.

TOP 5
Beschlussfassung über Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Herr Christoph Adrian hat mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juli 2012 seinen Rücktritt als Aufsichtsratsmitglied erklärt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thierry Kuntz, Chief Executive Officer der Matis S.A. in Paris/Frankreich, wohnhaft in Orleans/Frankreich, als Nachfolger für Herrn Christoph Adrian für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu wählen. Herr Kuntz ist derzeit nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. Er ist jedoch Mitglied in folgendem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen: Verwaltungsratsmitglied (Administrateur) der Matis S.A. in Paris/Frankreich

Zustimmung
Begründung: mit Herrn Kuntz scheint ein Fachmann aus der Branche in den AR zu kommen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2009 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Auch wenn die Notwendigkeit einer Kapitalzufuhr plausibel erscheint, kann auf Grundlage der vorliegenden Informationen, insbesondere ohne den Abschluss 2011, nicht sachgerecht über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden. Die Verwaltung hat diese „Bringschuld“ nicht erfüllt, was auch zur Ablehnung der Entlastung der Organe führt.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, eine Schaffung eines entsprechenden Bedingten Kapitals 2012/I, die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen 2009 bzw. des Bedingten Kapitals 2009 sowie eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: analog zu TOP6

TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung von § 16 (Bekanntmachung) der Satzung

Zustimmung
Begründung: die Streichung des papierenen Bundesanzeiger ist unproblematisch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.