Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.07.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Praktiker AG am 04. Juli 2012 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Praktiker AG für das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung Begründung: Der Vorstand hat die desaströse wirtschaftliche Lage des Konzerns zu verantworten, die möglicherweise sogar in letzter Konsequenz die Insolvenz nach sich ziehen könnte. Genügt allein dieser Sachverhalt schon für eine Nichtentlastung, so kommen erschwerend noch die strategische Planlosigkeit der häufig wechselnden Vorstände sowie die bewusste oder unbewusste Nichtinformation der Eigentümer über das aktuelle Restrukturierungskonzept hinzu (siehe auch TOP 8).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat weist, gemessen an der Fluktuation im Vorstand, zwar eine hohe personelle Kontinuität auf, agiert aber hinsichtlich der strategischen Neupositionierung der Gesellschaft und deren personeller Unterfütterung ähnlich planlos wie die eingestellten Vorstände. Für die unter TOP 8 beklagten Informationsmängel der Eigentümer zeichnet er genauso verantwortlich wie der aktuelle Vorstand

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2012

Ablehnung
Begründung: PWC ist grundsätzlich sicherlich geeignet, die Abschlüsse von Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK aufgrund von zu hohen Beratungshonoraren die Beschlussvorlage ab. Die SdK fordert hier zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 1.2 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag zur Sitzverlegung nach Hamburg ist Ausfluss der restrukturierungsbedingten Zusammenlegung der Konzernzentralen am Standort Hamburg. Dieser grundsätzlich sinnvolle Vorgang kann in seinen Ergebniswirkungen mangels Informationen aber nicht abgeschätzt werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung von § 9 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag erhöht den Handlungsspielraum des „Selbstorganisationsgremiums“ Aufsichtsrat in sinnvoller Weise.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag modernisiert die Satzung in sinnvoller Art und Weise.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, Ausschluss des Bezugsrechts für eine Spitzenbetrag und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Beschlussfassungen über die Barkapitalerhöhung der Aktionäre (TOP 8) sowie der Begebung von Optionsanleihen an die Anchorage Capital Europe LLP (TOP 9) sind Bestandteile des als „Anchorage-Konzept“ bezeichneten, von Roland Berger Strategy Consultants entwickelten Praktiker-Restrukturierungskonzepts der Verwaltung. Dieses liegt allerdings sowohl hinsichtlich seiner wesentlichen Inhalte und Auswirkungen als auch geplanten Ergebnisse sowie der Ausgestaltung einzelner Finanzierungskomponenten nicht vollständig vor, so dass eine sachgemäße Beschlussfassung hierzu nicht möglich ist. Die SdK kritisiert daher ausdrücklich auch die Informationspolitik der Verwaltung, die es in einer nach Bekunden des Vorstands bestandsgefährdenden Situation nicht für opportun hält, den Aktionären alle entscheidungsrelevanten Information zeitnah vorzulegen. Dieses hält die SdK aber für eine „Bringschuld“ der Verwaltung, deren Nichterfüllung in schwieriger Lage bereits die Nichtentlastung der Organe zwingend nach sich zieht (siehe TOP 2 + 3).

TOP 9
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und über den Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 4.4 der Satzung und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 8!

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.