Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.12



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Hauptversammlung der PA Power Automation AG am 28.06.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Auch wenn die Gesellschaft auf Konzernebene einen Gewinn von ca. € 335.000,00 aufweist, darf nicht übersehen werden, dass dies wohl maßgeblich auf dem Sondereffekt der Auflösungsrückstellung von mehr als € 600.000,00 basiert. Nach wie vor scheint es kein belastbares und vernünftiges Unternehmenskonzept zu geben, außer die aufgelaufenen Verluste mit gigantischen Kapitalerhöhungen auszugleichen, von der Erreichung des sog. turn-aroundes ganz zu schweigen.
Müssten die aufgelaufenen Verluste zum 31.12.2010 über € ca. 22,00 Mill. ausschließlich durch Unternehmensgewinne ausgeglichen werden, so benötigte die Gesellschaft ceteris paribus hierbei deutlich mehr als 50 Jahre.
Auch das Forderungsmanagement ist gelinde gesagt suboptimal: die Verdreifachung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hat zunächst in einem ersten Schritt zu einem negativen cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit von ca. € 2,6 Mio. geführt, der dann durch Kapitalerhöhungen und Kreditaufnahmen gegenfinanziert werden musste. Bei dem standing der Gesellschaft ist dies eine klassische Nichtleistung, die eigentlich nur durch das Fehlen von Kontrolle und eines schlüssigen Unternehmenskonzeptes erklärt werden kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Angesichts des vorstehend zu TOP 2 festgestellten Befundes und des nur als dürftig zu bezeichnenden Geschäftsberichtes kann von einer ernsthaften Kontrolle des Vorstandes nicht gesprochen werden.
Ganz offensichtlich hat sich der Aufsichtsrat mit der Strategie und Konzeption der Gesellschaft nicht beschäftigt. Die Konzeption kann sich schwerlich darin erschöpfen, durch Kapitalerhöhungen die Verluste auszugleichen.
Der Aufsichtsratsbericht ist in Bezug auf den sog. uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zumindest insoweit missverständlich als der Hinweis unterbleibt, dass die sog. Fortführungsprognose von Bedingungen abhängig gemacht wird.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals III gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals III sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Beim bisherigen Akquiseerfolg der Gesellschaft und in Ansehung der bisherigen Verluste kann der Verwaltung ein derartiges Vertrauen nicht ausgesprochen werden. Die bisherigen Kapitalerhöhungen mussten dazu verwendet werden, den aufgelaufenen Verlust auszugleichen. Bevor darüber nachgedacht wird, sollte erst einmal belastbar dargelegt werden, dass die Gesellschaft auch ohne Sondereffekte (vgl. Sonderertrag aus der Auflösung von Rückstellungen) lebensfähig ist.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals II gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Vgl. Ausführungen zu TOP 5

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zu deren Veräußerung unter Ausschluss des Bezugsrechts und zur Einziehung dieser Aktien

Ablehnung
Begründung: Dieser Beschlussvorschlag steht in diametralem Widerspruch zu den Kapitalvorratsbeschlüssen unter den TOP 5 und 6: Wer Kapital benötigt, hat kein Kapital frei für den Rückkauf eigener Aktien.
In Anbetracht des bisherigen Erfolges des Geschäftsmodelles scheint aber auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitere Akquisetätigkeit nicht wünschenswert und zielführend zu sein.
Darüber hinaus fordert die SdK generell vor einem Aktienrückkauf die Ausschüttung einer angemessenen Dividende.
Es bleibt angesichts des weiterhin bestehenden Bilanzverlustes in gewaltiger Höhe unklar, woher die freien Mittel für einen derartigen Erwerb kommen sollen. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass mit dieser Ermächtigung der kritische Streubesitz weiter verwässert werden soll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.