Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.07.12



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Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen am 26.7.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.B.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2011/2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zur Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen,

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Zu Zeiten der Kapitalerhöhung im September 2010, aber auch zur Begebung der High Yield Anleihe im Februar 2011 wurden optimistische Prognosen gegeben, die in allen Belangen verfehlt wurden. Statt eines ausgeglichenen Vorsteuerergebnisses stieg der Vorsteuerverlust von EUR 142 Mio. auf EUR 229 Mio. an. Und selbst ohne die Restrukurierungsaufwendungen von EUR 142 Mio., die bereits zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung und der Anleihe dem Grunde nach bekannt sein mussten, wird ein deutlicher Verlust ausgewiesen. Die strategische Positionierung hat sich nicht substantiell verbessert und es bestehen deutliche Zweifel, ob in Zukunft eine angemessene Kapitalrendite erzielt werden kann. Wenn das Management auch nicht die Verantwortung für die Finanzkrise zu verantworten hat, so muss es sich doch die verfehlten Prognosen, mit denen immerhin mehr als EUR 700 Mio. neue Mittel eingeworben wurden, vorwerfen lassen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Nach Aussage des Geschäftsberichts war der Aufsichtsrat stets frühzeitig über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen informiert. Die Verschärfung der Finanzkrise mag nicht vorhersehbar gewesen sein, doch eine generelle Zurückhaltung der Kunden bei Investitionen, sowie der Banken bei der Kreditvergabe, sowie das Vordringen neuer Technologien und Wettbewerber hat sich nicht erst im letzten Geschäftsjahr abgezeichnet. In diesem Zusammenhang hätte der Aufsichtsrat die Erarbeitung alternative Geschäftsstrategien fordern müssen und diese auch als Plan B vom Management vorbereiten lassen müssen. Gerade bei vollständiger Information muss sich der Aufsichtsrat die verfehlten Prognosen zum Zeitpunkt der Mittelbeschaffung ebenfalls zurechnen lassen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Es ist zu begrüßen, dass die gesamten Kosten der Wirtschaftsprüfung von EUR 3,1 Mio. auf EUR 1,65 Mio. gesunken sind. Die absolute Höhe ist jedoch nach wie vor recht hoch und die sonstigen Leistungen von EUR 742 Tsd. entsprechen 45% der gesamten Honorare und übersteigen den von der SdK akzeptierten Rahmen von bis zu 25% deutlich.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des mit Wirkung zum 1. April 2012 geänderten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Die SdK begrüßt zwar die Bindung der Vergütung des Vorstandes an mehrjährige Parameter, lehnt jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen Aktienoptionsprogramme ab. Zusätzlich ist keine Deckelung der Gehälter vorgesehen, so dass der durch Misswirtschaft stark gefallene Aktienkurs zu einem überproportionalen Anstieg der Gehälter führen kann.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt die Umstellung von variablen auf fixe Bezüge der Aufsichtsratsvergütung. Die absolute Höhe der Vergütung entspricht dem üblichem Rahmen und der Verantwortung des AR, wenn auch eine Erhöhung in Zeiten von Verlusten ungerechtfertigt erscheint.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Eine mögliche Verkleinerung des Aufsichtsrats hilft Kosten zu sparen und die Effizienz des Organ zu erhöhen.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung der Fassung von § 5 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Anpassung an Gesetzesänderung.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden bedingten Kapitalien (Bedingtes Kapital 2008/I und Bedingtes Kapital 2008/II sowie Bedingtes Kapital 2006) sowie über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012 und Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Nach den falschen Prognosen zur letzten Kapitalerhöhung, die zu einem Kurs von EUR 2,70 erfolgten, gegenüber einem heutigen Kurs von nahe EUR 1,00, kann die SdK keinen Vertrauensvorschuss gewähren. Falls eine weitere Kapitalerhöhung notwendig werden sollte erfolgt dies entweder um größere Akquisitionen zu finanzieren oder um einen negativen Cash-flow auszugleichen. In beiden Fällen muss die Strategie hinterfragt werden und die SdK fordert zur Zustimmung eine konkrete maßnahmenbezogene Erklärung und konkrete Details.

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des bereits bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2011) sowie Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen – mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, und Änderung der Satzung

Ablehnung
Nach den falschen Prognosen zur letzten Kapitalerhöhung, die zu einem Kurs von EUR 2,70 erfolgten, gegenüber einem heutigen Kurs von nahe EUR 1,00, kann die SdK keinen Vertrauensvorschuss gewähren. Falls eine weitere Kapitalerhöhung notwendig werden sollte erfolgt dies entweder um größere Akquisitionen zu finanzieren oder um einen negativen Cash-flow auszugleichen. In beiden Fällen muss die Strategie hinterfragt werden und die SdK fordert zur Zustimmung eine konkrete maßnahmenbezogene Erklärung und konkrete Details.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.