Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.06.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der FJA AG am 26.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Der Umsatz wurde um ca. 20 Mio. € gesteigert, im Konzern wurde jedoch ein Jahresfehlbetrag von minus 1,3 Mio. € erwirtschaftet. Schon in den letzten Geschäftsjahren blieben die Ergebnisse hinter den Prognosen zurück. Die Vorstandvergütung hat sich minimal verringert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu überwachen und zu beraten. Schon in den letzten Geschäftsjahren wurden die Prognosen nicht eingehalten. In diesem Geschäftsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag von – 1,3 Mio. € ausgewiesen, dies trotz einer Umsatzsteigerung um 18 % (20 Mio. €).

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer hat außer der Abschlussprüfertätigkeit keine sonstigen Leistungen erbracht. Der Abschlussprüfer prüft nach dem Zusammenschluss von COR und FJA noch in einem angemessenen Zeitraum (weniger als 10 Jahre).

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder haben sicherlich die entsprechende Fachkenntnis und den notwendigen Sachverstand. Beide sind jedoch dem Großaktionär MSG Systems AG zuzurechnen. Daher besteht die Gefahr des Interessenkonflikts im Aufsichtsrat. Der Streubesitz, der ca. 48 % am Aktienkapital hält, ist im Aufsichtsrat nicht entsprechend vertreten.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.