Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.12



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Hauptversammlung der STINAG Stuttgart Invest AG am 20.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern, des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der Weiterentwicklung der Gesellschaft nach dem derzeitigen Kenntnistand der SdK durchaus erfüllt, was sich auch in dem durchweg positiven Ergebnis der Gesellschaft wiederspiegelt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Nach dem bisherigen Kenntnisstand der SdK hat der Aufsichtsrat dem Vorstand der Gesellschaft die notwendige Unterstützung bei der Beratung des Vorstands, der Kontrolle und der Überwachung zukommen lassen, und ist daher zu entlasten.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keinerlei Bedenken für die Wiederwahl des Abschlussprüfers Ernst & Young.

TOP 5
Wahl des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken gegen die vorgeschlagenen Kandidaten für die Aufsichtsratsmandate.

TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011

Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt den Beschlussvorschlag, der neben einer Dividendenausschüttung eine einmalige Bonusausschüttung vorsieht, da er in Summe die Erwartungen der Jahresüberschussausschüttung der SdK übertrifft.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.