Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.12



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Hauptversammlung der Deutsche EuroShop AG am 21.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn (€ 58,8 Mio.) soll in voller Höhe (€1,10 pro Aktie) ausgeschüttet werden. Da die Funds from Operation € 1,61 pro Aktie und der operative Cashflow € 98,7 Mio. beträgt, ist diesem Vorschlag zuzustimmen.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist Entlastung zu erteilen, da der Umsatz um 32% und das EBIT um 34% gesteigert und der Net Assset Value um 5% erhöht werden konnte. Siehe aber TOP 6 und 7.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Aber er hat die unter TOP 6 aufgeführte Satzungsänderung vorgeschlagen, die unsinnig ist und unnötig die Kosten der Gesellschaft erhöht (siehe Begründung dazu unter TOP 6). Daher ist dem Aufsichtsrat oder zumindest den Mitgliedern des Präsidiums des Aufsichtsrats, der gleichzeitig Nominierungsausschuss ist, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von BDO Deutsche Warentreuhand AG bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist völlig unsinnig und erhöht nur unnötig die Kosten der Gesellschaft. Der bestehende Aufsichtsrat ist bereits zahlenmäßig sehr stark besetzt, da die Gesellschaft nur 2 Vorstandsmitglieder und 4 Angestellte hat. Außerdem sind die Aufsichtsratsmitglieder kompetenzmäßig völlig ausreichend diversifiziert. Wenn der Frauenquote Genüge getan werden soll, so kann ein Aufsichtsratsmitglied zurücktreten und eine Frau an seiner Stelle zur Wahl vorgeschlagen werden oder dieses kann bei der nächsten Wiederwahl des Aufsichtsrats geschehen.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: siehe Begründung zu TOP 6

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.