Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.12



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Hauptversammlung der Ströer Out-of-Home Media AG am 21.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Ströer Out-of-Home Media AG einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 und Absatz 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich.

. TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Keine Dividende, kein Beschluss notwendig

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: In einem relativ guten Werbeumfeld wurde zwar der Umsatz gesteigert, das Ergebnis ging jedoch stark zurück, maßgeblich war der in 2011 fehlende Sondereffekt von 65 Mio. € aus der Neubewertung der Türkeibeteiligung in 2010. Es wurde ein Free Cashflow je Aktie von 0,64 € erzielt

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsratbericht ist detailliert, konkret und fokussiert. Die schwierige Zeit durch Krankheit und Ableben des ehem. Aufsichtsratsvorsitzenden wurde gemeistert.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Sonstige Leistungen des Abschlussprüfers von fast 500 T€ im Vergleich zu den Abschlusshonoraren von 619 T€ lassen große Zweifel am unabhängigen Urteil des Abschlussprüfers erwachsen.

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Die Notwendigkeit für einen weiteren Rechtsanwalt im Aufsichtsrat ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Eine Dame aus der gleichen Branche mit internationalem Background hätte dem Unternehmen sicher gut getan. Eine Dame soll bis spätestens 2015 der Wahl für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.