Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.06.12



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Hauptversammlung der GAG Immobilien AG am 1.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eV.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft bleibt zwar mit der Dividendenausschüttung von 8,3 Mio. € unter der von der SdK für erforderlich gehaltenen Dividende. Allerdings setzt Sie kontinuierlich die Dividende von 0,50 € je Aktie fort.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich geführt. Das Konzernergebnis wurde von 18 Mio. € auf 24,7 Mio. € gesteigert. Die Verbesserung bezieht sich aber nicht nur auf das Ergebnis. Es wurden auch organisatorisch Verbesserungen erreicht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gem. vorliegenden Geschäftsbericht hat KPMG auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ordentliche Arbeit geleistet. Das Prüfungshonorar liegt leicht unter dem Vorjahr. Das Honorar für die sonstigen Beratungsleistungen ist ebenfalls gesunken und relativ gering. Wir werden aber unsere Zustimmung von der Klärung der Frage abhängig machen, warum der Betrag für Steuerberatungsleistungen von T€ 336 auf T€ 1.259 gestiegen ist.

TOP 6
Beschlussfassungen über die Verwertung eigener Aktien durch Einziehung im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung

Ablehnung
Begründung: Angesichts des geringen Free Float von 4,81 % und einem Net Asset Value von 87,51 € (Vj 64,78 €) ist dem hier vorgeschlagenen TOP nicht zu zustimmen. Zur Vergrößerung des Free Float sollten die eigenen Aktien vielmehr den Aktionären angeboten werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.