Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.06.12



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Hauptversammlung der Interseroh SE zum 13.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes der INTERSEROH SE, des Lageberichtes für den Interseroh-Konzern einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Zustimmung
Begründung: Wegen des GUV erhalten Aktionäre der Interseroh statt einer Dividende eine Ausgleichszahlung. Diese wurde im Geschäftsjahr 2011 operativ verdient.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Ablehnung
Begründung: Wie im Vorjahr ist die Unabhängigkeit des Interseroh-Aufsichtsrats durch den Vorsitz des ALBA-Bruders Dr. Eric Schweitzer stark eingeschränkt

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die sonstigen Leistungen betragen mit 330T€ mehr als 50% des Abschlussprüferhonorars von 660 T€. Aus diesem Grund stimmt die SdK der vorgeschlagenen Wahl des Abschlussprüfers KPMG nicht zu.

TOP 5
Beschlussfassung zum Unterbleiben einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge

Ablehnung
Begründung: SdK kann keine besonderen Gründe erkennen, die bei Interseroh gegen eine Offenlegung der Vorstandsvergütung nach VorstVG sprechen könnten. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung entspricht nicht dem eigenen Anspruch eines modernen, zukunftsorientierten Unternehmens.

TOP 6
Änderung der Firma und Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die Marke Interseroh wurde mit viel Geld am Markt etabliert. Es ist nicht erkennbar, welchen Vorteil die Änderung in Alba den Interseroh-Aktionären bringen soll. Außerdem ist kein Squeeze-out geplant.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.