Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.12



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Hauptversammlung der Mainova AG am 6.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat nach unserem derzeitigen Kenntnisstand seine Aufgaben insbesondere in dem insgesamt schwierigen Umfeld der Energiewirtschaft stets wahrgenommen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Aus unserer derzeitigen Sicht hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands in der laufenden Berichtsperiode stets wahrgenommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist die Ernst & Young GmbH sicherlich geeignet die Abschlussprüfung von Konzern und Gesellschaft vorzunehmen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu umfangreicher Dienstleistungen des Prüfers außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert grundsätzlich eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrags zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag des Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrags zustimmen, sofern sichergestellt ist, dass keine überhöhte Gewinnabführung für die nicht von der MAINOVA gehaltenen Anteile vorgesehen ist. Dieser Sachverhalt wird auf der Hauptversammlung zu hinterfragen sein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.