Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.12



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Hauptversammlung der der Oldenburgische Landesbank AG am 31.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die Oldenburgische Landesbank AG und den Konzern, der in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 sowie § 289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der aktuellen Finanzlage soll zum ersten Mal seit Jahrzehnten die Dividende ausfallen. Die eingesparte Dividendensumme soll stattdessen zur Erhöhung der Risikovorsorge verwendet werden. Eine so herbe Veränderung der bisherigen Dividendenpolitik wird die Gesellschaft sicher nicht grundlos durchführen, gerade nachdem in den letzten Jahren die Dividende wieder schrittweise an das normale Niveau herangeführt worden war. Andererseits sind diese Gründe aus der \"Aktenlage\" noch nicht völlig ersichtlich. So wird z.B. auf die Probleme im Bereich \"Schiff\" verwiesen, dieser Bereich macht aber nur etwa 5 % des Geschäfts der OLB aus. Des Weiteren erfüllt die Gesellschaft bereits jetzt die erst ab 2019 geltenden strengeren Kapitalanforderungen (Basel III) für Kern- und Gesamtkapitalquote.

In der HV werden daher noch weitere Details zur Erfordernis der gemachten Risikovorsorge (incl. deren Höhe) notwendig. Die Zustimmung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich aus den Informationen in der HV die zwingende Notwendigkeit der vollen Risikovorsorge ergibt. Vor allem wird erwartet, dass dargelegt wird, dass alle anderen Maßnahmen (z.B. Kapitalerhöhung) oder \"Verzicht auf Geschäft\" die schlechteren Alternativen für die Bank und ihre Aktionäre wären.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die OLB war aufgrund ihres Geschäftsmodells auch in 2011 wieder ein Pluspunkt im Bankensektor. Keine südeuropäische Risikoanleihen und nur wenig Umsatz im Problemsegment \"Schiff\" zeigen dies. Das Segment Allianz-Bank entwickelt sich weiter plangemäß. Kreditvolumen und Zinsüberschuss konnten nochmals gesteigert werden. Auch die umsichtige Risikovorsorge zu Lasten der Dividende zeigt den Mut zu unpopulären Entscheidungen im Sinne der langfristigen Sicherheit der Bank.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Nicht zuletzt aus dem ausführlichen Bericht ist gut zu erkennen, dass der AR seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion gut nachgekommen ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Der Wiederbestellung der KPMG stehen keine Anhaltspunkte entgegen. Die im letzten Jahr gerügten hohen \"anderen Bestätigungsleistungen\" sind zurückgegangen und stehen nach Auskunft der Gesellschaft in unmittelbarem Zusammenhang zur eigentlichen Abschlussprüfung. In der HV wird aber vorsorglich wieder darauf hingewiesen, dass eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung für die SdK unabdingbar ist.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der zur Nachwahl vorgeschlagene Dr. Naumann hat als CFO der Allianz Asset Management AG die erforderliche Expertise für das AR-Mandat. Dasselbe gilt auch für den für Herrn Naumann als Ersatzmitglied vorgesehenen Dr. Hemeling. Der SdK-Vertreter wird allerdings in der HV die Auswahlkriterien und den -prozess hinterfragen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung ist 25 % des Grundkapitals begrenzt und mit Bezugsrecht für die Aktionäre versehen und liegt damit voll im Rahmen der Vorgaben der SdK.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag vom 13. März 2012 zwischen der OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH und der Oldenburgische Landesbank AG

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine jahrzehnte alte Beteiligung. Neben dem Hauptgesellschafter OLB gibt es noch 3 kleine Altgesellschafter. U.a. auf deren Wunsch erfolgt die Verschmelzung. Im Ergebnis bereinigt die Verschmelzung nicht mehr sinnvolle Strukturen und trägt zu einer Vereinfachung der jetzigen Strukturen der OLB bei. Sie ist daher sinnvoll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.