Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.05.12



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Hauptversammlung der Basler AG am 30.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte zum 31. Dezember 2011 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Es soll nach der erstmaligen Dividendenzahlung des Vorjahres wieder eine Dividende (von erneut -,30€) ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Quote von 25 % und liegt damit unter den von der SdK erwarteten Quoten. Es soll aber honoriert werden, dass die Gesellschaft die angekündigte Dividendenkontinuität einhält. Auch befindet sie sich noch auf dem Weg zur Normalität nach den schweren Jahren der Vergangenheit. Vor diesem Hintergrund ist die vorgeschlagene Ausschüttung mehr als akzeptabel. In der HV wird jedoch ein Hinweis erfolgen, dass künftig eine höhere Ausschüttungsquote erwartet wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Alle wichtigen Kennziffern konnten gesteigert oder zumindest beibehalten werden. Die Halbierung des Konzernergebnisses auf 4 Mio. liegt allein daran, dass erstmals auch Steuern gezahlt werden mussten (während es im letzten Jahr noch Steuererträge gab. P.m.: Das Ergebnis 2009 war noch bei minus 10 Mio.!). Auch OCF (+16%) und EK (+5%-Punkte) konnten weiter gesteigert werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der AR hat wieder in mehreren Sitzungen die Arbeit des Vorstandes kontrolliert. Ein ausführlicher Bericht und eine gute CG-Arbeit runden das Bild ab.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Einwände gegen die erneute Bestellung der BDO ersichtlich, zumal das Prüfungshonorar deutlich gesenkt wurde und keine weiteren Tätigkeiten für die Gesellschaft wahrgenommen werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die Ermächtigung würde die Ausgabe neuer Aktien von bis zu 50 % des Grundkapitals ermöglichen. Dies liegt weit über den von der SdK für akzeptabel gehaltenen Höchstgrenzen.

TOP 7
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderung § 4 Abs. 4

Zustimmung
Begründung: Der fragliche Passus betraf die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und hat sich durch Fristablauf erledigt.

TOP 8
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderung § 10 Abs. 3

Zustimmung
Begründung: Die Änderung soll durch eine sprachliche Neufassung eine Vereinfachung bei der Wahl des AR- Vorsitzenden und seines Stellvertreters ermöglichen.

TOP 9
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderung § 11 Abs. 4

Zustimmung
Begründung: Die Neuregelung dient einer vereinfachten Organisation von Telefon- und Videokonferenzen bei Sitzungen des Aufsichtsrates.

TOP 10
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderung § 12

Zustimmung
Begründung: Die neuen AR-Bezüge haben nach wie vor nur fixe Bestandteile und entsprechen damit einer langjährigen Forderung der SdK. Die Bezüge sind auch nach der Anhebung (u.a. auf 12000,- € für ein einfaches Mitglied) maßvoll und angemessen. Der SdK-Sprecher wird jedoch in der HV darauf hinweisen, dass es bei einem dreiköpfigen AR im Grunde keinen \"Vertretungsfall\" und damit im Prinzip auch kein Erfordernis höherer Bezüge für den \"stellvertretenden\" AR-Vorsitzenden gibt.

Auf der Hauptversammlung kann aus steuerlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.