Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.06.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der OVB Holding AG am 5.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2011

Zustimmung
Begründung: Im Unterschied zum Vorjahr wurde die Dividende wieder im operativen Geschäft verdient.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: In den unruhigen Zeiten (Wechsel VV und Schuldenkrise Europa) hat die OVB wieder den Boden gefunden. Insbesondere Osteuropa wirft neben Deutschland wieder Gewinne ab. Der Vertrieb wird inzwischen marktgerecht bezahlt. Provisionen und Kundenanzahl steigen wieder.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Es ist nicht ersichtlich, mit welchen Guidances der AR den OVB kontrolliert, steuert und berät. Die Rückkehr zu alten Ergebnishöhen erscheint zweifelhaft. Die Vielzahl der Mandate je Mandatsträger verhindert eine entsprechende Kontrolle.

TOP 5
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Herr Kempchen wird mit seinem Knowhow die Arbeitsfähigkeit des AR und die Geschäftsnähe verstärken. Ein Cooling-off (2 Jahre für VV) ist aber nicht vorgesehen.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Auch in diesem Jahr wird die 25 % Grenze der geduldeten sonstigen Leistungen in Relation zu den Abschlusskosten verletzt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.