Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der RealTech AG am 22.5.2021

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Es ist nicht sachgerecht, dass angesichts eines Ergebnisses je Aktie von 0,15 € im Konzern 0,30 € Dividende geschüttet wird.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die 2 Säulen-Strategie trägt so langsam Früchte. Jetzt sollten noch die Margen verbessert werden, so dass auch aus ordentlichem Geschäft eine Dividende bezahlt werden kann und sich der Aktienkurs in die richtige Richtung bewegt.
Gelingt dies nicht müssen die Aufwendungen reduziert werden.
Die Vergütungsstruktur ist transparent und noch angemessen, sollte jedoch einen eigenen TOP auf der HV erhalten

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR-Berichtsteil im Geschäftsbericht gibt Aufschluss genug über die Aufsichtstätigkeit. Der Vorstand scheint sachgerecht und intensiv genug beraten zu werden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die SdK hat aufgrund der zu hohen Beratungsleistungen außerhalb der Prüfung Zweifel an der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung.
Die SdK fordert grundsätzlich eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die Unternehmensgründer sind fachlich besonders geeignet.
Wünschenswert wäre es jedoch wenn ein (weiterer) AR die Interessen der restlichen Anteilseigner repräsentieren würde.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Mit der Umstellung der AR-Vergütung auf eine ausschließlich fixe Vergütung wird eine langjährige Forderung der SdK erfüllt und der Interessengleichlauf mit dem Vorstand vermieden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.