Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.05.12



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Hauptversammlung der BayWa AG am 30.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 60 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 40%. Diese liegt somit in dem von der SdK geforderten Rahmen von 40%-60% und erscheint auch aufgrund der Entwicklung der Gesellschaft und der Zukunftsaussichten als fair.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die BayWa AG hat sich in den letzten Jahren einem Wandel hin zu zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern im Bereich der regenerativen Energien unterzogen. Dieser Wandel wurde mit der Trennung von den Bau- und Gartenmärkten konsequent fortgesetzt. Zeitgleich konnten Umsatz und Konzernjahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: In insgesamt vier Sitzungen überwachte der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstands. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, welche gegen eine Entlastung sprechen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Sie erscheint von der fachlichen Expertise und der weltweiten Aufstellung her geeignet zu sein, einen Konzern wie die BayWa AG zu prüfen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.