Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.12



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Hauptversammlung der H&R AG am 31.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der H&R Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Trotz des steigenden Umsatzes hat sich das operative Ergebnis im zweiten Halbjahr um 13,8% vermindert, so dass die Senkung der Dividende auf € 0,60 (Vorjahr € 0,65) gerechtfertig erscheint und zuzustimmen ist. Die Ausschüttungsquote liegt bei knapp 50%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die weitere Entwicklung der Gesellschaft durch Fertigstellung der Propanentashaltierungsanlage und Inbetriebnahme im vierten Quartal 2012 lässt einen positiven Ausblick auf die Zukunft erscheinen. Darüberhinaus hat der Kunststoffbereich nach jahrelangen negativen Zahlen mit einem positiven EBIDA abgeschlossen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, der die Strategie positiv begleitet, scheint gut zu funktionieren.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Die vom Wirtschaftsprüfer erbrachten Dienstleistungen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Abschlussprüfung. Steuerberatungs- und sonstige Leistungen sind nur im unwesentlichen Bereich erbracht worden; dies spricht für die Unabhängigkeit.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung.
Begründung: Die Vergütung entspricht den Forderungen der SdK. Diese teilt sich auf in die fixe und variable Vergütung, wobei die variable Vergütung teilweise auf einen 3-Jahreszeitraum basiert. Darüberhinaus gibt es bei neuen Verträgen keine Pensionsansprüche, so dass das Gesamtergebnis aus Aktionärssicht sehr transparent und zustimmungsfähig ist.

TOP 7
Neuwahlen zum Aufsichtsrat und Wahl eines Ersatzmitglieds

Zustimmung.
Begründung: Es werden sowohl Mitglieder, die den Großaktionären nahe stehen, wie auch unabhänige Persönlichkeiten vorgeschlagen. Dabei dürften - soweit dieses für Aktionäre ersichtlich ist – die Kriterien: Vielfalt und Unabhängigkeit berücksichtigt worden sein und passende Persönlichkeiten dem Aufsichtsrat vorgeschlagen worden sein.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung eines bestehenden genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2012)

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft beantragt ein genehmigtes Kapital von knapp 50% des bisher gezeichneten Kapitals. Dies wird durch die SdK abgelehnt. Soweit im Einzelfall doch mehr als 25% beantragt werden, ist die SdK der Auffassung, dies bei den jährlichen Hauptversammlungen erneut beschliessen zu können. Darüber hinaus wird beantragt, Aktien gegen Sacheinlage auszugeben, d.h. notwendiger weise Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre. Auch diese Größenordnung - soweit sie bei Sachanlagen über 10% hinausgehen - wird von der SdK nicht mitgetragen, da in diesem Falle die Informationspflichten der Gesellschaft bzw. die nach erfolgter Sachkapitalerhöhung gering sind.

TOP 9
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Modernisierung und Stärkung der Effektivität der Aufsichtsratstätigkeit sowie zur Anpassung der Satzung an die erfolgte Umfirmierung

Zustimmung.
Begründung: Die Anpassung der Satzung erscheint sachgerecht.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.