Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.12



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Hauptversammlung der Commerzbank AG am 23.05.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2011, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Für die Aktionäre stellte sich ein zweigeteiltes Jahr.
Zum Positiven wurde die Integration der Dresdner Bank erfolgreich abgeschlossen sowie die Optimierung der Kapitalstruktur durch Rückkauf von Hybridinstrumenten mit einer hohen Gewinnrealisierung.
Negativ war aus Aktionärssicht die zweistufige Kapitalerhöhung um € 11 Milliarden mit einer verbundenen Rückzahlung der Stillen Einlagen von € 14,3 Milliarden, so dass insgesamt ein Liquiditätsabfluss stattfand, der sich im zweiten Halbjahr durch die Staatsschuldenkrise negativ ausgewirkt hat. Diese Kapitalerhöhung und die anschließende Kursentwicklung stellt sich aus Aktionärssicht sehr negativ dar. Darüber hinaus konnte der Abbau der Staatsanleihen Portfolios nicht ausreichend rasch realisiert werden, sondern erforderte hohe Verluste und Wertberichtigungen. Hoch anzurechnen ist dem Vorstand, dass er im zweiten Halbjahr den durch EBA ermittelten Kapitalbedarf von € 5,3 Milliarden, der nahezu ausschließlich aus dem Ausfallannahme der EBA zu den europäischen Staatsanleihen resultiert, durch eigene Maßnahmen bewältigt hat.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Aus Aktionärssicht hätte sich der Aufsichtsrat kritischer mit der Frage der Kapitalerhöhung und Rückzahlung wesentlicher Teile der Stillen Einlagen und damit einem erheblichen Liquiditätsabfluss und deren Auswirkungen auf die Kurse und die mittelfristige Finanzausstattung beschäftigen müssen. Trotzdem gibt es viele positive Aspekte, so dass wir insgesamt zu dem Schluss kommen, die Entlastung des Aussichtsrates auszusprechen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die SdK legt großen Wert auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Diese ist nach Ihrer Auffassung gegeben, wenn höhstens 25% der Prüfungsgebühren von insgesamt € 26,6 Mio. für Steuerberatung und sonstige Leistungen aufgewandt werden. Mit € 8,6 Mio. liegen diese Aufwendungen aber oberhalb des Maximalwertes, was zur Gesamtablehnung führt. Auf der Hauptversammlung wird die SdK die außerhalb der reinen Abschlussprüfung angefallenen Beratungsaufwendungen näher hinterfragen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2013

Ablehnung
Begründung: Siehe Top 4.

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Frau Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell erscheint - soweit wir dieses beurteilen - bezüglich der Anforderungen und der Vielfalt eine sehr geeignete Ergänzung zum Aussichtsrat zu sein.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2012/I) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Das genehmigte Kapital soll, einschließlich des bereits genehmigten Kapitals von € 1,64 Mio., um weitere € 1,15 Mio. auf € 2,79 Mio., d.h. auf 50% des gezeichneten Kapitals gegen bar als auch gegen Sacheinlage (d.h. Ausschließung des Bezugsrechtes) erhöht werden. Die SdK lehnt den Vorratsbeschluss ab, da dieser über 25% des Grundkapitals hinausgeht. Der Beschlussvorschlag sieht auch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage vor. Die Ablehnung erfolgt, da diese 10% des Grundkapitals überschreitet und die nachgelagerte Überprüfung der sach- und interessengerechten Ausübung eines derartigen Vorratsbeschlusses durch reduzierte Berichtspflichten deutlich hinter der Idenzität zurückbleibt, die bei der Genehmigung der konkreter Sachanlage durch die Hauptversammlung gegeben ist. Auch wenn sich die Commerzbank noch in einer speziellen Situation der Rekapitalisierung befindet, um die öffentliche Hand als Aktionär abzulösen, dürfte ein Vorratsbeschluss bezüglich des genehmigten Kapitals gegen bar bis zu 25% und/oder Sacheinlage bis zu 10% aus Sicht der SdK ausreichen. Ansonsten sollte eine neue Hauptversammlung einberufen werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen gemäß § 7b Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (Genehmigtes Kapital 2012/II) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Das genehmigte Kapital soll der vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der Stillen Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds dienen. Dabei handelt es sich noch um einen Restbetrag von € 2,45 Milliarden.
Richtig ist sicherlich, dass zu irgendeinem Zeitpunkt die Stille Einlage zurückgeführt werden muss, allein um die Dividendenfähigkeit der Gesellschaft wiederherzustellen. Allerdings hält die SdK den gewählten Zeitpunkt zum einen börsentechnisch als auch zeitlich für unpassend. Der Börsenkurs ist bereits durch die vorjährige Maßnahme auf einem historischen Tiefstand. Dies würde dazu führen, dass eine größere Kapitalerhöhung benötigt wird. Gleichzeitig zeigt der sehr niedrige Aktienkurs, dass das notwendige Vertrauen des Kapitalmarktes noch nicht wiederhergestellt ist.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (diese mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (Ermächtigung 2012) sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012/I und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Begründung gilt entsprechend TOP 7, da der aus SdK-Sicht max. Genehmigungsrahmen für Kapitalmaßnahmen bzw. eines bedingten Kapitals überschreiten würde.

TOP 10
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012/II gemäß § 7a Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Begründung siehe Ablehnung zu TOP 7 und TOP 8.

TOP 11
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandssprecher, Herrn Martin Blessing

Ablehnung
Begründung: Die SdK hält nach Abwägung aller Fakten (siehe Top 2) die Entlastung des Gesamtvorstands der Commerzbank AG für gerade noch tragbar. Aus diesem Grund lehnt die SdK das Minderheitsverlangen zur Abberufung von Herrn Blessing ab.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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