Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.12



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Hauptversammlung der HCI Capital AG am 24.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft musste in 2011 in einem sehr schwierigen Geschäftsumfeld einen erheblichen Konzernverlust von 15,1 Mio. ausweisen, dieses auf Grund erheblicher Wertkorrekturen auf Forderungen und Beteiligungen. Das operative Ergebnis vor Sondereffekten war nahezu ausgeglichen, außerdem konnten Umsatzerlöse aus einem Immobilienprojekt erst nach vollständiger Platzierung im 1.Quartal 2012 vereinnahmt werden. Erhebliche Kostensenkungsmaßnahmen sollen in 2012 durchgeführt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit ersichtlich, seinen Verpflichtungen zur Überwachung und strategischen Beratung des Vorstands nachgekommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bestehen keine Bedenken

TOP 5
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Mit den Herren Döhle und Schröder sollen die Vertreter von zwei Grossaktionären wiedergewählt werden, Herr Viering ist zwar Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eines Wettbewerbers, seine Fachkompetenz auf dem Gebiet geschlossener Fonds überkompensiert diesen Nachteil.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.