Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.12



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Hauptversammlung der OHB Technology AG am 16.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die bereits im letzten Jahr angehobene Dividende soll angesichts der guten Geschäftszahlen um weitere 5 Cts. auf 0,30 € angehoben werden. Durch das gleichzeitig stark gestiegene Konzernergebnis entspricht dies einer Ausschüttungsquote von gut 45 % (Vj.: 54%) und liegt damit immer noch voll im Rahmen der Forderungen der SdK.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Insgesamt hat die Gesellschaft wieder ein sehr gutes Ergebnis erzielt, das den Jahresüberschuss fast an das bisherige Rekordjahr 2009 heranbringt. EBITDA etc. erreichten sogar neue \"alltime highs\". Eine erneute enorme Umsatzsteigerung und ein weiter hoher Auftragsbestand bilden eine solide Basis für die nächsten Jahre.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Umsichtige Begleitung der Geschäfte und Befassung mit den wesentlichen Themen des Unternehmens kennzeichnen die Arbeit des Aufsichtsrates. Dies wird auch wieder durch einen aussagekräftigen Bericht dokumentiert.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung.
Begründung: Die BDO soll wiederbestellt werden. Da diese in der Vergangenheit auch in nicht unerheblichem Umfang Steuerberatungsleistungen für die Gesellschaft erbracht hat, ist der Beschlussvorschlag aus Sicht der SdK nicht zustimmungsfähig, wenn es bei dieser Vorgehensweise bleiben soll und diese Leistungen nicht zwingend vom AP erbracht werden müssen. Beides wird in der HV hinterfragt werden. Die SdK fordert eine Trennung von Prüfung und Beratung.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 1 und 2 der Satzung

Zustimmung.
Begründung: Es geht um die Neufestsetzung der AR-Bezüge. Sie sollen von 10000,- € auf 20000,- € angehoben werden (Vorsitzender: 30 T € statt 20 T €). Es handelt sich allerdings um die erste Anhebung seit dem Börsengang. Somit wird erwartet, dass sie wieder für einige Jahre Bestand haben wird (wird in der HV hinterfragt). Außerdem erhalten die AR (vorbildlich und einer Forderung der SdK folgend) keine variablen Vergütungsbestandteile.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.