Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der QSC AG am 16.5.12 in Köln

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2011 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die QSC zahlt erstmalig seit der Börsennotierung eine wenn auch bescheidene Dividende von 0,08 € je Aktie. Die Dividende wurde im operativen Geschäft verdient, die Ausschüttungsquote betrug 40%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es verstanden, die Firma rechtzeitig vor dem Margenverfall im klassischen Großhandelsgeschäft von Bandbreitenverkauf in Richtung ITK (Informations- Telekommunikation) weiter zu entwickeln. Die Margen steigen wieder und das Thema Wachstum ist ab 2013 wieder zurück in der Firma.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der notwendige Wandel im Geschäftsmodell wurde vollzogen. Risiken wurden hierzu durch Neuakquisitionen eingegangen, die Ergebnisse scheinen zurzeit die Planung zu bestätigen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Zwar nehmen sich bei QSC die Beratungsleistungen in Relation zu den Abschlusskosten von 50% beträchtlich aus. Nach Aussage des Managements sind wiederum 50% der Beratungsleistungen auf eine DPR-Prüfung zurückzuführen, die dann letztendlich ohne Beanstandungen blieb.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer der QSC AG und verbundener Unternehmen sowie über die Schaffung eines weiteren Bedingten Kapitals VIII zur Bedienung der Wandlungsrechte und die entsprechende Satzungsänderung („QSC-Aktienoptionsplan 2012\")

Zustimmung
Begründung: Die Hürden für die Wandelschuldverschreibungen, besser als der TecDax und 20% besser bei Ausübung erscheinen angemessen, durch die Wandelschuldverschreibungen kann der Anteil der langfristigen Vergütung entsprechend DCGK zusätzlich zur mittelfristigen Zielvereinbarungskomponente auf über 50% steigen

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft, Hamburg (vormals IP Partner Aktiengesellschaft, Nürnberg)

Zustimmung
Begründung: Der GUV-Vertrag ist sinnvoll, um eine einheitliche Leitung von QSC und der INFO AG sicherzustellen. Die notwendige Mehrheit hierfür war schon im letzten Jahr vorhanden. Ein Squeeze-Out, vor allem zu einem derart hohen Preis von über 18 €, wird nicht für sinnvoll erachtet.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrat wird zwar um 40% angehoben, erscheint aber mit 35.000 € im Vergleich zu anderen Unternehmen angemessen. Variable Bestandteile werden nicht gezahlt.

TOP 9
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Die Gesamtvergütung betrug in 2011 2,6 Mio. € für 4 Vorstandsmitglieder. Erstmalig sollen die Einzelgehälter offen gelegt werden. Bei einem Doppelmandat (QSC und INFO AG) erhält das Vorstandsmitglied nur ein Gehalt. Der Anteil der variablen mittel- und langfristigen Komponente kann über 50% steigen. Es bestehen Caps bei 150 % Zielerfüllung. Damit sind wesentliche Voraussetzungen der SdK an eine angemessene und leistungsgerechte Bezahlung umgesetzt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.