Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.12



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Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 31.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Berichts über die Lage des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die LPKF AG schlägt vor, wie auch schon für das Geschäftsjahr 2010, 0,40€ als Dividende an die Aktionäre auszuschütten, was einer Ausschüttungsquote von 42,8% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss entspricht. Damit lässt aus Sicht der SdK die LPKF AG seine Aktionäre ausreichend an den Unternehmensgewinnen partizipieren.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand konnte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 den Wachstumspfad der LPKF AG weiter fortsetzen. Aufgrund des Aufbaus von Kapazitäten, die für die weitere erfolgreiche Entwicklung der LPKF AG unabdingbar sind, verringerte sich zwar die Profitabilität, jedoch liegt die EBIT-Marge mit 16,7% immer noch auf einem hohen Niveau.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine beratenden und kontrollierenden Tätigkeiten als oberstes Verwaltungsorgan verantwortungsvoll erfüllt. Auch die Offenheit und Transparenz des Aufsichtsrates ist an dieser Stelle zu loben.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung.
Begründung: Die SdK fordert, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gewährleisten zu können, dass die Beratungshonorare nicht 25% der Prüfungskosten überschreiten soll. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 bezog die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC, Hannover, jedoch 30% an Beratungshonorare.

TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung.
Begründung: Die Wahl von Herrn Dipl-Ing. Bernd Hackmann zum Mitglied des Aufsichtsrats wird von der SdK abgelehnt, da Herr Hackmann bis zum Jahr 2008 Vorstandsvorsitzender der LPKF AG war. Diese Bestellung in den Aufsichtsrat erfolgt vor Ablauf der sogenannten „Cooling Off“-Periode (10 Jahre), die den Zeitraum umfasst, bis potentielle Ansprüche der Gesellschaft gegen ehemalige Vorstandmitglieder verjährt sind.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.