Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.12



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Hauptversammlung der Lanxess AG am 15.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für die Gesellschaft (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absätze 4 und 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Obwohl die Gesellschaft vorschlägt mit Euro 0,85/Aktie lediglich 14 % des Konzernergebnisses in Höhe von 6,05 €/Aktie auszuschütten und die SdK grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von 40 bis 50 % fordert, wird dem Vorschlag ausnahmsweise zugestimmt, da die Gesellschaft außerordentlich in ihr Wachstum investiert. 2011 gab die Gesellschaft ca. 660 Millionen € für Sachinvestitionen sowie weitere 440 Millionen für Akquisitionen aus, wodurch die Nettoverschuldung von 900 Millionen auf 1,5 Milliarden angestiegen ist. auch für 2012 ist eine Investitionsquote von 8 % geplant. Da die Gesellschaft in der Vergangenheit gezeigt hat, dass sich Investitionen kurzfristig für den Anleger auszahlen, wird auch dieser außerordentlich niedrigen Ausschüttungsquote ausnahmsweise zugestimmt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat hervorragende Arbeit geleistet, die eigenen Ziele deutlich übertroffen und den Grundstein für weiteres Wachstum gelegt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern. Der Aufsichtsratsbericht könnte jedoch noch ausführlicher sein.

TOP 5
Wahlen zum Prüfer

Zustimmung
Begründung: An der Richtigkeit und Unabhängigkeit der Prüfungsleistungen von PWC bestehen keine Bedenken. Entgegen der Angabe im Geschäftsbericht, die sich nur auf deutsche Prüfungsleistungen bezieht, hat PWC nach mündlicher Zusicherung international Abschlussprüfungsleistungen im Wert von insgesamt 6,1 Millionen € erbracht. Die sonstigen Leistungen i.H.v. 786.000,- € entsprechen daher lediglich einem Anteil von unter 25 %, den die SdK für unbedenklich hält. Für die Zukunft wird jedoch eine entsprechende Darstellung nebst Auffächerung von nationalen und internationalen Prüfungsleistungen gefordert.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.