Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Takkt AG am 8.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB).

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011.

Zustimmung
Begründung: Bei einem Gewinn pro Aktie von EUR 1,01 entspricht die Dividende von EUR 0.85 (0,32 + 0,53 Sonderdividende) einer Ausschüttungsquote von 84.5%. Da trotz dieser hohen Ausschüttung weitere Investitionen und Akquisitionen möglich sind und die Eigenkapital- und Verschuldungssituation sehr komfortabel ist, wird diese hohe Quote von der SdK begrüßt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: In schwierigen Zeiten hat sich TAKKT gut geschlagen. Wichtige strategische Schritte wurden eingeleitet und teilweise durchgeführt, so dass dem Vorstand eine gute Arbeit attestiert werden kann.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: Trotz des Wechsels von drei AR Mitgliedern und eines Vorstandes scheint die Zusammenarbeit nicht gelitten zu haben. Die Ausschüsse waren besetzt, Meetings wurden wahrgenommen und wichtige strategische Themen, wie z.B. Akquisitionen und Wachstumsinitiativen wurden diskutiert. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten vollauf nachgekommen zu sein.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.

Ablehnung
Begründung: Zwar bestehen gegen die Wahl des Abschlussprüfers (Ebner, Stolz …) grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings machen die Honorare für sonstige Leistungen ca. 34% gemessen am Honorar des Abschlussprüfers. Generell fordert die SdK – wie auch die EU-Kommission – eine generelle Trennung von Prüfung und Beratung, allenfalls hält die SdK allerdings einen Anteil von 25% des Honorars für sonstige Leistungen gemessen am Prüfungshonorar für akzeptabel.
Sollte sich auf der HV ergeben, dass in den sonstigen Leistungen solche enthalten sind, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur der Wirtschaftsprüfer erbringen kann, der auch den Konzernabschluss prüft und sinkt damit die Honorarquote für die sonstigen Leistungen auf mindestens 25% oder darunter, wird dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

6a) Prof. Dr. Klaus Trützschler Essen
Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg
Zustimmung
Begründung: Da die Vertreter des Großaktionärs in der Vergangenheit keine für die freien Aktionäre offensichtlich nachteiligen Entscheidungen gefällt haben, kann dem Vertreter zugestimmt werden. Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein.

6b) Dr. Florian Funck Essen
Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg
Ablehnung
Begründung: Obwohl die fachliche Eignung außer Frage steht befürwortet die SdK eine „cooling-off“ Periode und ist grundsätzlich gegen den direkten Wechsel eines Vorstandes in den Aufsichtsrat.

6c) Dr. Johannes Haupt Karlsruhe
Vorsitzender der Geschäftsführung / CEO der E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Oberderdingen, und Vorsitzender der Geschäftsführung der E.G.O. Gruppe, Oberderdingen
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein

6d) Prof. Dr. Jürgen Kluge Düsseldorf
Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg
Zustimmung
Begründung: Da die Vertreter des Großaktionärs in der Vergangenheit keine für die freien Aktionäre offensichtlich nachteiligen Entscheidungen gefällt haben, kann dem Vertreter zugestimmt werden. Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein.

6e) Thomas Kniehl Stuttgart
Sachbearbeiter Logistik der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart
Ablehnung
Begründung: Durch die aktuelle Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der TAKKT AG können sich Interessenkonflikte ergeben. Die fachliche Eignung kann auf Grund der vorhandenen Unterlagen aktuell nicht endgültig beurteilt werden.

6f) Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot Gauting
Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.